Täglich kommt es weltweit zu Vorfällen mit sogenannten unruly passengers – Reisenden, die sich aggressiv oder gewalttätig verhalten, die Besatzung bedrohen, das Flugzeug beschädigen oder sogar am Flughafen randalieren. Sie schlagen, pöbeln, rauchen trotz Verbots oder weigern sich, Anweisungen zu befolgen.
Obwohl nur eine Minderheit der Passagiere solche Vergehen begeht, haben die Folgen unverhältnismäßige Auswirkungen: Sie gefährden die Sicherheit an Bord, belasten Crews und Mitreisende und führen zu kostspieligen Verspätungen oder Umleitungen. Flughäfen, Fluglinien und auch die Behörden arbeiten an Lösungen.
Frankreich geht härter gegen störende Passagiere vor
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) registrierte 2024 insgesamt 160 Vorfälle mit aggressiven Passagieren, fast jeden zweiten Tag einen. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin Report Mainz kritisierte ein Lufthansa-Sprecher im Juli 2025, dass die Strafverfolgung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern «verbesserungswürdig» sei. Nicht rechtskonformes Verhalten an Bord werde hierzulande «nicht konsequent genug sanktioniert».
Während Österreich einen Pakt geschlossen hat, zieht Frankreich jetzt die Daumenschrauben an. Neben den strafrechtlichen Folgen, die von Polizei und Gerichten verhängt werden können, hat die Regierung der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) ein härteres Vorgehen gegen störende Passagiere erlaubt, berichtet das Portal PYOK. Dazu veröffentlichte die Regierung am 5. November das Dekret Nr. 2025-1063.
No-Fly-List und hohe Geldstrafen für pöbelnde Passagiere
Bußgelder sind massiv gestiegen. Ersttäter müssen seitdem mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen, Wiederholungstäter sogar mit bis zu 20.000 Euro. Die Regierung begründet dies mit einer «wachsenden Gefahr für die Flugsicherheit» – allein 2024 kam es zu 395 Vorfällen an Bord.
Doch damit nicht genug. Frankreich führt analog zum Vorbild USA eine «No-Fly»-List ein. Die Datenbank wird von der Zivilluftfahrtbehörde eingerichtet. Ziel ist es, dass die Fluggesellschaften störende Passagiere direkt an die Aufsichtsbehörden melden können, ohne vorher die Polizei einschalten zu müssen. Bei schwerwiegenden Vergehen können Betroffene auf diese Liste gesetzt werden und erhalten ein Flugverbot von bis zu vier Jahren.
Ein entscheidender Nachteil
Doch das alles hat einen entscheidenden Haken: Die neuen Regelungen gelten nur für Flüge von Airlines, die über eine von Frankreich erteilte Betriebsgenehmigung verfügen – also vor allem für in Frankreich registrierte Fluggesellschaften. Bei ausländischen Airlines können die französischen Behörden keine Bußgelder verhängen.
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