Österreichs Mobilitätsminister Peter Hanke und Vertreter:innen der Luftfahrt haben am Dienstag (24. Juni) eine «Gemeinsame Erklärung zu sich Anordnungen widersetzende Passagiere» – im Jargon Unruly Passengers – unterzeichnet.
«Ziel ist es, dem zunehmenden Fehlverhalten einer Minderheit der Passagiere an Bord und am Boden konsequent entgegenzutreten», heißt es in einer Mitteilung. Ab sofort gelten abgestimmte Maßnahmen zur Prävention, Kommunikation und Sanktionierung.
«Unruly Passengers stellen ein inakzeptables Risiko für Personal und Passagiere dar», so Hanke. «Wer fliegt, muss sich an Regeln halten.»
Unterzeichnet haben neben dem Ministerium auch die Flugsicherung Austro Control, die Flughäfen Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Wien sowie die Fluggesellschaften Austrian Airlines, Easyjet, Ryanair/Lauda und People's.
Die Unterzeichnenden bekennen sich gemeinsam zu folgenden Grundsätzen:
1. Klare Verhaltensstandards: Es wird eine proaktive Kommunikation mit Fluggästen etabliert, um die Bedeutung angemessenen Verhaltens hervorzuheben und die Fluggäste frühzeitig auf die ernsten Konsequenzen ungebührlichen Verhaltens hinzuweisen, einschließlich rechtlicher und finanzieller Folgen.
2. Unterstützung des Personals: Flug- und Bodenpersonal werden in ihren Aufgaben gestärkt und geschult, um störendes Verhalten frühzeitig zu erkennen, professionell zu deeskalieren und, falls erforderlich, konsequent zu handeln. Das Personal erhält dabei Rückendeckung durch ihre Organisationen und die zuständigen Behörden.
3. Eskalationsmaßnahmen und Strafverfolgung: Fluggäste, die sich Anordnungen widersetzen oder sich ungebührlich verhalten, müssen mit straf-, verwaltungsstraf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen (z.B. Geld- und Haftstrafen sowie Kostenersatzforderungen). Die zuständigen Behörden evaluieren in diesem Zusammenhang bestehende gesetzliche Regelungen auf ihre Wirksamkeit und aktualisieren diese falls erforderlich.
4. Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch: Der übermäßige Konsum von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Substanzen vor und während des Fluges wird als ein zentraler Faktor für unangemessenes Verhalten adressiert.
5. Kollaborative Arbeitsgruppe: Eine permanente Arbeitsgruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern aller Unterzeichnenden besteht, wird unter der Leitung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe überprüft in regelmäßigen Abständen die Maßnahmen und deren Fortschritte, bewertet neue Entwicklungen und erarbeitet Empfehlungen für eine verstärkte Prävention und Intervention.
6. Evaluierung und Transparenz: Die Entwicklung der Anzahl und der Schwere von Vorfällen wird in regelmäßigen Abständen, zumindest einmal jährlich durch die Arbeitsgruppe evaluiert, und die Ergebnisse sowie entsprechende Anpassungen der Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe abgestimmt.
Verpflichtungen der Unterzeichnenden:
Die Unterzeichnenden erklären gemeinschaftlich:
• Aufklärungskampagnen: Sensibilisierungskampagnen, in denen klar dargelegt wird, welches Verhalten von Fluggästen toleriert bzw. nicht toleriert wird, sind weiter zu verstärken;
• Ernste Konsequenzen verdeutlichen: Fluggäste, sollten sie Anweisungen des Bodenpersonals oder der Flugbesatzung missachten, sind frühzeitig auf die ernsten Konsequenzen und ihre persönliche Haftung hinzuweisen;
• Konsequentes Handeln: Es wird sichergestellt, dass die zuständigen Behörden im Hinblick auf die Identifikation, Deeskalation und Intervention von auffälligen Passagieren konsequent handeln;
• Zugänglichkeit von Informationen: Informationen zu den geltenden Vorschriften sowie Kontaktdaten der zuständigen Stellen werden für den Fall, dass Passagiere Fragen zu den geltenden Vorschriften haben, bereitgestellt;
• Umfassende Schulungen: Um den professionellen Umgang mit ungebührlichem Verhalten zu gewährleisten sind spezifische Schulungsprogramme für das Personal weiterzuentwickeln und regelmäßig durchzuführen;
• Präventive Maßnahmen: Um sicherzustellen, dass Passagiere, die durch ungebührliches Verhalten auffallen, am Einsteigen gehindert werden können, werden Abfertigungsprozesse regelmäßig evaluiert und falls erforderlich adaptiert.