Boeing 767 von AUA: Die Flugsicherung gab den Flug nicht korrekt weiter.

Boeing 767 von AUA: Die Flugsicherung gab den Flug nicht korrekt weiter.

aeroTELEGRAPH

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Boeing 767 von Austrian Airlines landet in Montreal ohne Freigabe

Wegen einem Fehler der Flugsicherung konnte sich eine Crew von Austrian Airlines nicht beim Kontrollturm in Montreal anmelden. Sie landete mit ihrer Boeing 767 trotz fehlender Landefreigabe.

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Kurz vor 11 Uhr legte sie von ihrem Gate ab und rollte los. Und ein paar Minuten später hob die Boeing 767 von Austrian Airlines von Startbahn 29 ab und stieg in den Himmel von Wien. Über Deutschland, Belgien, England, Irland und den Nordatlantik steuerte sie am 27. Februar als Flug OS73 Richtung Kanada.

Nach rund acht Stunden erhielt die Besatzung von Austrian Airlines von der kanadischen Flugsicherung die Freigabe für den Anflug auf den Aéroport international Pierre-Elliott-Trudeau de Montréal. Danach aber gaben die Angestellten von Nav Canada im Kontrollzentrum Flug OS73 nicht an die Kolleginnen und Kollegen im Kontrollturm des Flughafens weiter. Zudem hätten sie «zu Beginn der Crew eine falsche Funkfrequenz zur Bodenkontrolle bekannt gegeben», so eine Sprecherin von Austrian Airlines gegenüber aeroTELEGRAPH.

Austrian Airlines: Erst am Boden wieder Kontakt

Und so konnte sich die Besatzung von AUA nicht bei den Lotsinnen und Lotsen anmelden. Nach etwas mehr als acht Stunden Flugzeit setzte die Boeing 767 mit dem Kennzeichen OE-LAY auf Piste 06L des Flughafens Montreal auf. Die Landung sei ohne Kontakt zum Tower geschehen, heißt es in der offiziellen Meldung der kanadischen Behörde für Transportsicherheit zu dem Zwischenfall.

«Wegen der falschen Funkfrequenz konnte erst beim Hineinrollen mit der Bodenkontrolle Kontakt hergestellt werden und die Maschine erhielt die Freigabe zum Rollen in die Parkposition», erklärt die Sprecherin der Lufthansa-Tochter. Sicherheit stehe bei Austrian Airlines stets an erste Stelle. «Wir prüfen den Vorfall.»

Eigentlich nicht erlaubt, aber ...

Ohne Landerlaubnis dürfen Pilotinnen und Piloten nur in Ausnahmefällen landen. Sie sollten in jedem Fall zuerst versuchen, auf andere Weise mit dem Kontrollturm zu kommunizieren. Ist das nicht möglich, müssen sie die Regeln befolgen, die es für jeden Airport für den Fall fehelender Funkverbindung gibt.  Diese Regeln beinhalten meistens, zuerst eine Warteschleife zu fliegen und dann über ein konkretes, festgelegtes Anflugverfahren nochmals den Airport anzusteuern.

Aber es gibt auch Ausnahmen. Ist der Treibstoff langsam knapp oder ist das Wetter schwierig,  dürfen Pilotinnen und Piloten auch direkt landen. Was im Fall von Flug OS73 genau passiert ist, ist aktuell noch nicht bekannt. Sicher ist nur, dass die Landung problemlos verlief und niemandem etwas passiert ist.

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