Letzte Aktualisierung: um 22:11 Uhr

Paderborn

Lufthansa-Jet entging knapp Kollision mit Segelflugzeug

Schwere Störung: Eine Embraer von Lufthansa Cityline musste im Anflug auf Paderborn einem Segelflugzeug ausweichen. Der Zwischenfall facht eine Luftraumdebatte erneut an.

Die Entdeckung machte der Kopilot nach eigenen Aussagen eher zufällig: Am 18. Juli vergangenen Jahres steuerte der Flugzeugführer mit einer Embraer E190 von Lufthansa Cityline den Flughafen Paderborn an. Kurz nachdem der aus Frankfurt kommende Flug LH 364 die Erlaubnis bekommen hatte, im Anflug auf ungefähr 1800 Meter zu sinken, tauchte vor dem Verkehrsflieger plötzlich ein Segelflugzeug auf.

Ein schnelles Ausweichmanöver der Embraer sorgte dafür, dass sich beide Flieger ohne schlimme Folgen passierten, wie der nun veröffentlichte Untersuchungsbericht des Bundesamts für Flugunfalluntersuchung BFU zeigt. Nach Schätzungen des Lufthansa-Piloten trennte beide Flugzeuge nur ein Abstand von 50 Meter horizontal und 20 Meter vertikal. Die E190 selbst hat eine Spannweite von 36 Metern und ist bis zu zehn Meter hoch.

Pilot sah Ausweichmanöver als einzige Chance

Ein Ausweichmanöver soll nach Einschätzung des Piloten unausweichlich gewesen sein. Ungefähr vier Sekunden, nachdem er das Segelflugzeug entdeckt hatte, schaltete er den Autopiloten aus und zog seinen Jet mit vollem Schub wieder hoch. Während des Manövers sei das Segelflugzeug dann unterhalb der Embraer vorbeigezogen.

Der Pilot des Segelflugzeuges schätzt den Abstand zur Verkehrsmaschine deutlich größer ein: Zwischen 300 und 500 Meter horizontal und 100 Meter vertikal sollen laut dem Hobbyflieger geblieben sein. Beide Flugzeuge setzten nach der Annäherung ihre Flüge ohne weitere Vorkommnisse fort. Die Untersuchung spricht von einer schweren Störung.

Segelflieger durfte nicht erkennbar sein

Fluglotsen konnten die gefährliche Begegnung nicht im Vorfeld verhindern. Auch das Kollisionswarnsystem der Embraer E190 konnte niemanden warnen. Der Grund dafür: Der Hobbyflieger war ohne einen Transponder oder Kollisionswarngerät unterwegs, weil das Gerät im betroffenen Luftraum für Segelflugzeuge nicht vorgeschrieben ist.

Dass Verkehrsflugzeuge deshalb Lufträume durchfliegen, in denen die Fluglotsen nicht alle Luftfahrzeuge überblicken können, bemängelt die BFU. Sie fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI auf, Segelflugzeuge ab bestimmten Höhen nicht mehr von einer Transponderpflicht zu befreien. Zudem soll das BMVI dafür sorgen, dass Verkehrsflugzeuge nur in den Lufträumen im Instrumentenflug navigieren dürfen, in denen die Flugsicherung alle Luftfahrzeuge erkennen kann.

Schwere Vorwürfe der Pilotenvereinigung

Schärfer tönt es von der Pilotenvereinigung Cockpit. Diese kritisierte bereits im März eine neue Regelung der Verkehrsbehörde: «An den Flughäfen Paderborn und Münster-Osnabrück wird geschützter Luftraum der Klasse D in ungeschützten Luftraum Klasse E umgewandelt», schrieb sie damals. «Zur Vermeidung von Zusammenstößen wird lediglich nach dem Prinzip ‹Sehen und Ausweichen› verfahren, das ein erhöhtes Risiko birgt».

Nachdem Details über den Vorfall durch den Untersuchungsbericht bekannt geworden sind, fühlt sich die Vertretung der Berufspiloten bestätigt. Sie wirft dem BMVI vor, intern über den Zwischenfall gewusst zu haben und sich trotzdem für eine Verkleinerung der kontrollierten Lufträume entschieden zu haben. «Anstatt Verkehrsflugzeuge und deren Passagiere zu schützen, ergreift das BMVI Maßnahmen, die der öffentlichen Sicherheit nicht zuträglich sind», schreibt die Vereinigung in einer aktuellen Mitteilung.

Ministerium antwortet auf Kritik

Von aeroTELEGRAPH mit der Kritik der Pilotengewerkschaft konfrontiert, schreibt das Ministerium, mit Wirkung zum 28. März seien Änderungen in der Luftraumstruktur Deutschlands umgesetzt worden. Dies betreffe auch die Flugplätze Paderborn-Lippstadt und Münster-Osnabrück. «Die Änderungen stehen im Einklang mit dem unter Beteiligung der Luftraumnutzer entwickelten ‘Kriterienkatalog des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einrichtung von Lufträumen’», so das BMVI. «Der erwähnte Vorfall lag außerhalb des Luftraums, in dem Änderungen wirksam wurden.» Zu einer Änderung der Staffelungsverpflichtung sei es nicht gekommen.