Flughafen Zürich: Hier kam es 2011 zu dem Vorfall.

Vorfall in ZürichOberstes Schweizer Gericht spricht Fluglotsen frei

Das schweizerische Bundesgericht hat einen Fluglotsen freigesprochen. Zuvor war der Mann wegen eines Vorfalls am Flughafen Zürich für schuldig erklärt worden.

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Das schweizerische Bundesgericht hat die Beschwerde eines Flugverkehrsleiters gutgeheißen. Er wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Dabei ging es um einen Vorfall vom 15. März 2011 am Flughafen Zürich. An diesem Tag erhielten um 12.40 Uhr zwei Maschinen kurz nacheinander eine Freigabe und setzten zum Start auf den sich kreuzenden Pisten 16 und 28 an. Die Maschine auf Piste 16 startete wie vorgesehen, während die Maschine auf Piste 28 den Start abbrach.

Der am Vorfall beteiligte Flugverkehrsleiter meldete freiwillig diesen Vorfall, der weder zu Personen- noch zu Sachschaden führte. Dennoch wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. So musste er sich im Dezember 2014 und im April 2016 vor dem Bezirksgericht Bülach wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten und wurde dort freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft zog den Fall an das Zürcher Obergericht weiter. Dieses sprach den Flugverkehrsleiter im Dezember 2018 schuldig - was sogar zu Verspätungen am Flughafen Zürich führte. Gegen dieses Urteil reichte der Flugverkehrsleiter beim Bundesgericht in Lausanne allerdings Beschwerde ein - mit Erfolg, wie sich nun zeigt.

Flugsicherung fordert gesetzlichen Rahmen

Die Flugsicherung Skyguide zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Trotz des Freispruchs sei man aber davon überzeugt, dass für die in der Luftfahrt gelebte Sicherheitskultur Just Culture im Schweizer Gesetz ein Rahmen fixiert werden müsse. Sie ermögliche es Mitarbeitenden, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen worden seien. «Aus diesen freiwilligen, ehrlichen und umfassenden Meldungen kann die Organisation rasch Verbesserungen ableiten und Maßnahmen ergreifen», so Skyguide.

Im Juli hatte das Schweizer Bundesgericht in einem anderen Fall ein Urteil gegen einen Fluglotsen bestätigt. Während er Dienst schob, war es im April 2013 zu einer Annäherung zweier Flugzeuge von Ryanair und Tap gekommen. Obwohl die Situation glimpflich ausging, verurteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona den Fluglotsen im April 2019 wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer Geldstrafe. Dieses Urteil bestätigte dann das Bundesgericht als oberste Instanz und verwies darauf, dass der Lotse eine konkrete Gefährdung geschaffen und Sorgfaltspflichten verletzt habe.

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