«Nicht mehr zeitgemäß»: Schweiz will zivile Staatsluftfahrt neu regeln

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Es geht um Flüge im Zoll- und Polizeidienst sowie um Flüge zur Suche, Rettung und Gefahrenabwehr. Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) unterbreitet einen Verordnungsentwurf über die zivile Staatsluftfahrt den interessierten Kreisen zur Anhörung.

Es geht darum, die geltende Praxis in einer eigenständigen Verordnung für bemannte und unbemannte Staatsflüge abzubilden. Das kann etwa ein Rettungseinsatz mit dem Helikopter nach einem Skiunfall sein, eine Suche der Polizei nach einer vermisste Person per oder ein Feuerwehr-Einsatz aus der Luft gegen einen Waldbrand.

«Die bestehenden nationalen rechtlichen Grundlagen sind unvollständig und nicht mehr zeitgemäß», so das Bazl. «So sind etwa die unbemannten Staatsluftfahrzeuge – wie die von der Polizei oder Feuerwehr eingesetzten Drohnen – bisher gesetzlich nicht geregelt.»

Deshalb beabsichtigt das die Behörde, basierend auf der heutigen Praxis die Rechtsgrundlagen zu aktualisieren und in einer neuen Verordnung festzuhalten.

Der Verordnungsentwurf belässt die Anforderungen an die Flugleistungsklassen für Rettungsflüge mit Helikoptern auf dem bisherigen Stand. Das heißt, dass in der Schweiz auch künftig Rettungsflüge mit einmotorigen Helikoptern stattfinden können.

Der Verordnungsentwurf sieht in einzelnen Bereichen eine Annäherung an die Standards der Zivilluftfahrt vor. Dies betrifft zum Beispiel Nachtflüge, für welche das Bazl die Verwendung von zertifizierten Nachtsichtgeräten vorschreiben möchte. Weiter will es die Sicht-Minima an die europäischen Vorgaben anpassen. Das Ziel: Die Besatzung und die Patienten vor Kollisionen mit Hindernissen oder anderen Luftfahrzeugen zu schützen.

Das Bazl schlägt überdies vor, das Lizenz- und Ausbildungswesen für Pilotinnen und Piloten sowie die Zulassung und den Unterhalt der Luftfahrzeuge formell den europäischen Regeln der Zivilluftfahrt zu unterstellen. «Damit gibt sich die Schweiz eine Rechtsgrundlage, um Besatzungen und Luftfahrzeuge ohne weitere Formalitäten sowohl in der zivilen Staats- als auch in der Zivilluftfahrt einzusetzen», so das Bazl. «Das bedeutet, dass beispielsweise der gleiche Helikopter mit derselben Besatzung nach einem Feuerwehreinsatz unmittelbar danach einen Flug mit Touristen durchführen kann.»

Am 25. Juni eröffnet das Bazl die Stakeholder-Konsultation. Die betroffenen Unternehmen, Blaulichtorganisationen und Behörden können bis Ende August zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Danach wird das die Behörde den Entwurf finalisieren und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen.

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