Letzte Aktualisierung: um 9:33 Uhr

Keine Wettbewerbsbeschränkung

Lufthansa und Air Berlin dürfen

Die deutschen Wettbewerbshüter haben entschieden. Lufthansa darf 38 Flugzeuge von Air Berlin mieten, so das Bundeskartellamt.

Bonn sagt Ja: Das Bundeskartellamt hat am Montag (30. Januar) den Wetlease-Vertrag zwischen Air Berlin und der Lufthansa-Gruppe genehmigt. Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft darf demnach 38 Flugzeuge mit Crews für sechs Jahre an die große Konkurrentin vermieten. «Der Fall weist einige Besonderheiten auf. Die Übernahme von Flugzeugen eines Wettbewerbers ist wettbewerblich anders zu bewerten als etwa die Übernahme des gesamten Unternehmens», argumentiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einer Pressemitteilung.

Die Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Berlin weise keinen konkreten Bezug zu den geflogenen Strecken auf, so die deutschen Wettbewerbshüter. «Lufthansa übernimmt Flugzeuge, nicht aber die Slots von Air Berlin.» Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Übernahme der Flugzeuge auch keinen Einfluss auf die Neuvergabe der Slots habe, die bislang von Air Berlin genutzt wurden, so das Bundeskartellamt weiter. Mundt: «Natürlich hat Lufthansa mit den neuen Flugzeugen die Möglichkeit zu expandieren. Dieser Zuwachs ist jedoch nicht ausreichend, um eine Untersagung des Vorhabens zu tragen.»