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Marktmacht-Missbrauch durch Lufthansa

Kartellamt schlägt sich auf die Seite von Condor

Die deutschen Wettbewerbshüter kritisieren, dass Lufthansa den Zubringervertrag mit Condor auslaufen lässt. Sie sehen einen Missbrauch von Marktmacht.

Ende 2020 kündigte Lufthansa an, den Vertrag über Zubringerflüge mit Condor Ende Mai 2021 auslaufen zu lassen. Der kleinere Ferienflieger reichte dagegen Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Lufthansa-Vorstand Michael Niggemann erwiderte: «Aus unserer Sicht hat diese Beschwerde keine Berechtigung.» Condor könne alternativ eigene Zubringerflüge organisieren oder die Bahn als Zubringer zum Flughafen Frankfurt nutzen.

In ihrer Publikation Politikbrief widmete Lufthansa der Kündigung der Condor-Kooperation im Februar sogar ganze zwei Seiten. Die Überschrift: «Eigene Arbeitsplätze sichern.» Doch nun stellt sich das Bundeskartellamt auf die Seite von Condor. «Wir sind nach vorläufiger Prüfung der Auffassung, dass die Kündigung einen Missbrauch von Marktmacht darstellt», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag (30. März) der Nachrichtenagentur DPA und bezog sich dabei auf das Segment der touristischen Langstrecke.

EU-Kommissarin beschwerte sich

«Es wäre natürlich zu begrüßen, wenn die Lufthansa den Vertrag mit der Condor nun doch weiter laufen lassen würde, wie dies einigen Presseberichten der vergangenen Tage zu entnehmen war», so Mundt weiter. Damit bezog er sich unter anderem auf einen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vom vergangenen Freitag. Darin sagte ein Lufthansa-Sprecher: «Wir ziehen in Erwägung, den Vertrag mit Condor vorerst weiter laufen zu lassen.» Es sei Lufthansa nicht bewusst gewesen, dass es so schlecht um Condor stehe.

Zuvor hatte sich laut einem Bericht des Magazins Spiegel EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der deutschen Bundesregierung beschwert über das Vorgehen von Lufthansa gegenüber Condor. Zu den neuen Aussagen von Kartellamtspräsident Mundt wollte sich Lufthansa zunächst nicht äußern. «Uns liegt aktuell noch keine finale schriftliche Entscheidung des Bundeskartellamtes vor – auch läuft derzeit noch die Frist zur Stellungnahme», erklärte eine Lufthansa-Sprecherin gegenüber der DPA.