Ultraleichtflugzeug von Breezer Aircraft: Wird bald auch in der Schweiz die Zulassung einfacher möglich?

Widerstand aus der BevölkerungSchweiz ist das letzte Land, das Ultraleichtflugzeuge verbietet

Ultraleichtflugzeuge haben die Welt erobert. In Europa hinkt nur die Schweiz hinterher. Die Empfehlung einer Kommission gibt den Sportfliegern nun Hoffnung.

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In diesen Tagen trifft sich wieder die Luftfahrtwelt am Bodensee, wo die Aero Friedrichshafen stattfindet. Mittlerweile haben sich Ultraleichtflugzeuge zu den Wachstumstreibern der General Aviation entwickelt. Die Messe widmet diesem Bereich gleich zwei eigene Hallen. Besonders im Trend sind elektrisch angetriebene Ultraleichtflugzeuge.

Ultraleichtflugzeuge sind leichte Fluggeräte, die für Freizeit- und Ausbildungsflüge entwickelt wurden. In Europa darf die maximale Abflugmasse 600 Kilogramm nicht überschreiten. Aufgrund des geringen Gewichts wurden sie aus der Easa-Regulierung herausgenommen, was zu einer vereinfachten Zulassung führt. Ultraleichtflugzeuge werden von ihren nationalen Behörden zugelassen. In Deutschland gelten sie als Luftsportgeräte.

Ultraleichtflugzeuge sind moderner als klassische Kleinflugzeuge

Technisch unterscheiden sich Ultraleichtflugzeuge kaum noch von klassischen Kleinflugzeugen wie der Cessna 172. Mittlerweile sind Ultraleichtflugzeuge aufgrund des begrenzten Gewichts sogar oft moderner als viele klassische Muster. Häufig bestehen sie aus modernen Faserverbundwerkstoffen wie Glas- oder Carbonfaser und sind dadurch sehr leicht und aerodynamisch effizient.

Das klassische Ultraleichtflugzeug, das in den 1970er-Jahren noch als motorisierter Drachenflieger begann, hat sich heute zu Flugzeugen mit geschlossener Kabine, moderner Avionik und deutlich höherer Leistungsfähigkeit entwickelt.

Fast keine Ultraleichtflugzeuge in der Schweiz seit 1984

Ultraleichtflugzeuge sind in der EU zwar grundsätzlich zugelassen und werden über nationale Regeln geregelt. Trotzdem gibt es seit den 1980er-Jahren einen blinden Fleck mitten in Europa: Die Schweiz hat die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen so stark eingeschränkt, dass sie faktisch verboten sind. Grund dafür waren unter anderem Lärmbelästigungen durch frühe Deltasegler und Sicherheitsbedenken in der Anfangsphase der Entwicklung.

Schon seit Jahren regt sich Widerstand gegen diese Regelung. Erst im März des vergangenen Jahres hatte das Bundesgericht die Beschwerden des Aero-Club der Schweiz und der Swiss Microlight Federation gegen die Einschränkungen der Ultraleichtzulassungen abgelehnt. Damit bleibt ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestehen, das die Zulassung weiter einschränkt.

Verkehrskommission spricht sich für Vereinfachung aus

Nun gibt es Hoffnung für eine ganze Branche. Ende März hat die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats die Detailberatung zur Änderung des Luftfahrtgesetzes abgeschlossen und sich für eine vereinfachte Zulassung ausgesprochen. Der Aargauer Nationalrat und Präsident des Aero-Clubs, Matthias Jauslin, begrüßt diesen Vorstoß.

Kritik kommt vom Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl. Die Behörde verweist auf Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Ultraleichtflugzeugen, insbesondere weil diese nicht nach EasaA-Standards zertifiziert sind. Ultraleichtflugzeuge gelten damit aus Sicht der Behörde als nicht direkt vergleichbar mit voll zertifizierten Sportflugzeugen. Das letzte Wort hat das Schweizer Parlament, das über die Empfehlung abstimmen muss.

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