Jet von Tuifly: Die Airline wird zur Kasse gebeten.
Urteil

Gebuchte Airline muss bei Verspätung zahlen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Wenn eine Fluglinie das Flugzeug samt Crew von einer anderen Airline mietet, muss sie für Verspätungen geradestehen.

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Wer muss einen Passagier entschädigen, dessen Flug viel Verspätung hat? Wenn eine Fluggesellschaft mit eigenem Flugzeug und eigener Crew fliegt, ist die Sache klar. Aber was, wenn sie die Maschine samt Besatzung von einer anderen Fluggesellschaft im Wet Lease mietet? Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Dienstag (4. Juli) entschieden, dass dann nicht die gecharterte Airline zahlen muss, sondern jene, welche den Flug anbietet.

Im konkreten Fall ging es um Passagiere, die bei Tuifly einen Flug von Hamburg nach Cancún gebucht hatten. Durchführen ließ das Unternehmen den Flug jedoch im Wet-Lease von Thomson Airways. «In der Buchungsbestätigung hieß es dazu, dass die Buchungen von Tuifly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways ‹ausgeführt› werde», erklärt der Gerichtshof in einer Mitteilung. Da der Flug viel Verspätung hatte, verlangten Fluggäste nach der Fluggastrechteverordnung von Thomson Airways Ausgleichszahlungen. Doch die Fluggesellschaft verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass sie nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen gewesen sei.

Entscheidend ist, wer das Angebot schafft

Das Landgericht Hamburg bat den Gerichtshof daher um Klärung. In seinem Urteil stellt dieser nun fest, wer als «ausführendes Luftfahrtunternehmen» anzusehen ist: «die Fluggesellschaft, die die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen, als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen ist». In diesem Fall also Tuifly. Dass es in der Buchungsbestätigung hieß, der Flug werde von Thomson Airways ausgeführt, sei unerheblich, so der Gerichtshof.

Die britische Thomson Airways und die deutsche Tuifly sind beides Tochtergesellschaften des Reiseriesen Tui. Im Oktober 2017 - rund einen Monat, nachdem das Landgericht Hamburg sich an den Gerichtshof gewandt hatte - wurde Thomson Airways in Tui Airways umbenannt.

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