Verkehrskommissarin Violeta Bulc: Sie hilft Airlines.

LuftfahrtstrategieEU hilft Airlines im Kampf gegen Emirates und Co.

Die Europäische Kommission will den Fluglinien neu die Möglichkeit geben, sich über unfaire Konkurrenz zu beschweren. Das dürfte sich wohl vor allem an drei ausländische Anbieter richten.

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Die Luftfahrt fristet in Brüssel kein kümmerliches Dasein. Im Gegenteil. Die Branche trage «eine herausragende Rolle», beskräftigte die EU-Kommission nun erneut. «Sie gibt Impulse für das Wirtschaftswachstum, schafft Arbeitsplätze, erleichtert den Handel und bietet den Menschen Reisemöglichkeiten. Die europäische Luftfahrt trägt jährlich 510 Milliarden Euro zum europäischen Bruttoinlandsprodukt bei und bietet in Europa 9,3 Millionen Menschen Arbeit», ergänzt die Exekutive.

Deshalb hat die EU-Kommission nun Maßnahmen im Rahmen der 2015 verabschiedeten Luftfahrtstrategie für Europa beschlossen. Ein wichtiger Punkt: Neu kann sie aufgrund der Beschwerde eines Mitgliedstaats, eines Luftfahrtunternehmens, eines Verbands oder von sich aus eine Untersuchung einleiten. Dabei geht es darum herauszufinden, ob ein «EU-Luftfahrtunternehmen durch die unlautere Praxis eines Drittlands geschädigt wurde».

Vorwürfe müssen begründet sein

Die neue Regel zielt klar auf Golfairlines. Die europäischen Anbieter haben immer wieder beklagt, Emirates und Co. würden mit unfairen Mitteln spielen. So seien die arbeitsrechtlichen Regeln in Katar und in den Vereinigten Arabischen Emiraten viel lascher, die Gebühren künstlich tief und zudem flössen Subventionen. Lufthansa-Chef Carsten Spohr forderte deshalb bereits Marktzugangsbeschränkungen für die arabische Konkurrenz. Nun können Lufthansa, Air France, KLM und Co. gegen die Mitbewerber klagen – falls die Vorwürfe auch begründet sind, wie die EU-Kommisson festhält.

Findet die EU-Kommission Beweise für die Benachteiligung europäischer Airlines, kann sie handeln. «Sie kann Maßnahmen zum Ausgleich der Schädigung vorschlagen», heißt es in einer Medienmitteilung. Das Instrument habe aber keine Auswirkungen auf die bilateralen Abkommen der Mitgliedstaaten und stellt deren Kompetenzen nicht in Frage. Das neue Instrument «verschafft allen Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit, auf fairer Basis miteinander zu konkurrieren», so die Kommission.

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