Boeing 747-8 der katarischen VVIP-Airline Amiri Flight: Fliegt gratis durch die Schweiz.

FlugsicherungEmir und Co. zahlen keine Gebühren

Wenn Monarchen und Regierungschefs in die Schweiz fliegen, müssen sie keine Gebühren für die Flugsicherung bezahlen. Das übernimmt die Staatskasse. In Deutschland ist das anders.

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Luftfahrt

Die Landung von drei katarischen Regierungsfliegern am Stephanstag sorgte in der Schweiz für Gesprächsstoff. Die Aufhebung der Nachtflugsperre für den Ex-Emir des Emirates und seiner Entourage – beim ersten Jet wegen eines medizinischen Notfalls – wurde von den einen wegen des nächtlichen Fluglärms kritisiert, von anderen mit staatspolitischen Argumenten. Sie monierten die Ausnahmen, die man für den ehemaligen Staatsmann machte.

Solche nächtlichen Landungen von Regierungsjets sind allerdings an sich nicht sehr außergewöhnlich. Alleine am Flughafen Zürich werden sie rund 20 Mal pro Jahr genehmigt. Hinzu kommen rund 65 nächtliche Landungen aus anderen Gründen - etwa bei humanitären Flügen oder medizinischen Notfällen. Etwas ist aber bei den Flügen in «offizieller Mission», wie sie im schweizerischen Gesetz genannt werden, speziell. Die Inhaber der Flieger müssen keine Flugsicherungsgebühren zahlen. Das Privileg der Gebührenbefreiung gilt neben Staatschefs auch für «herrschende Monarchinnen und Monarchen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen», wie es in der Verordnung über den Flugsicherungsdienst heißt.

770.000 Franken aus der Staatskasse

Was eine offizielle Mission ist, bestimmt der anreisende Politiker. Jedes Mal, wenn eine so genannte «diplomatic clearance» beantragt wird, ist der Flug offiziell. Und dann entfallen die Gebühren - beziehungsweise sie werden nicht vom Verursacher bezahlt, sondern aus der Staatskasse. «Die Ausgaben für An- oder Überflüge von Staatsmaschinen bewegen sich 2015 in einem Rahmen von 770.000 Franken», erklärt eine Sprecherin des schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Was Katar aber bezahlen musste: Die Gebühren des Flughafens Zürich.

Eine solche Gebührenbefreiung kennt Deutschland nicht. In der Bundesrepublik sind nur «Flüge militärischer Luftfahrzeuge der Nato-Mitgliedstaaten» kostenlos, wie es in der Verordnung zur Änderung der Flugsicherungs-, An- und Abflug-Kostenverordnung heißt. Pro Landung zahlt man in Deutschland mit einer vollbeladenen Boeing 747-8 rund 780 Euro. In der Schweiz sind sie in etwa gleich hoch.

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