Niki stellte zwar schon Mitte Dezember 2017 den Betrieb ein, doch erst Anfang 2018 wanderte die Zuständigkeit für die Insolvenz von Deutschland nach Österreich. So konnte Niki Lauda mit Laudamotion den <a href="https://www.aerotelegraph.com/niki-lauda-bootet-iag-bei-niki-aus" target="_blank" rel="noopener">Konkurrenten IAG ausstechen</a> und Niki übernehmen. <a href="https://www.aerotelegraph.com/niki-lauda-reicht-laudamotion-an-ryanair-weiter" target="_blank" rel="noopener">Laudamotion reichte er dann wiederum im März an Ryanair weiter.</a>

Niki stellte zwar schon Mitte Dezember 2017 den Betrieb ein, doch erst Anfang 2018 wanderte die Zuständigkeit für die Insolvenz von Deutschland nach Österreich. So konnte Niki Lauda mit Laudamotion den Konkurrenten IAG ausstechen und Niki übernehmen. Laudamotion reichte er dann wiederum im März an Ryanair weiter.

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Landgericht

Deutschland nicht zuständig für Niki-Insolvenz

Wankt nun die Niki-Übernahme durch IAG? Ein Gericht hat entschieden, dass das Insolvenzverfahren nach Österreich gehört. Doch das muss nicht das letzte Wort sein.

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Die Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren von Niki liegt nicht Deutschland. Sie liegt in Österreich, wo die Air-Berlin-Tochter ihren Sitz hat. Das hat das Landgericht Berlin am Montag (8. Januar) entschieden. Damit gab es dem österreichischen Fluggastrecht-Portal Fairplane recht, das Beschwerde gegen die Ansiedlung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingelegt hatte.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, denn das Landgericht hat die Möglichkeit einer Beschwerde beim deutschen Bundesgerichtshof innerhalb eines Monats zugelassen. «Die Geschäftsführung von Niki muss jetzt entscheiden, ob sie Beschwerde einlegen will oder nicht», erklärte ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Lucas Flöther gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Er sagte weiter, der von Flöther ausgehandelte Kaufvertrag mit der British-Airways-Mutter IAG könne jetzt nicht wie geplant vollzogen werden.

Portal argumentiert mit Interessenkonflikt

Fairplane hielt in einer Erklärung dagegen, ein Insolvenzverfahren in Österreich würde den Niki-Verkauf nicht gefährden. «Sobald das Insolvenzverfahren für Niki in Österreich stattfindet, kann der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen», schrieb das Portal. Außerdem seien die Start- und Landerechte durch die Verlängerung der Frist durch Österreichs Infrastrukturminister für die kommenden drei Monate gesichert. «Damit ist nun das Landesgericht Korneuburg am Zug», so Fairplane, das dort die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hatte.

Fairplane hatte seine Beschwerde vergangene Woche auch damit begründet, dass bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland ein Interessenkonflikt drohe. Denn Flöther ist nicht nur Nikis vorläufiger Insolvenzverwalter, sondern auch Air Berlins Insolvensverwalter. Die Entscheidung des Landgerichts verhindere dagegen nun «einen Interessenkonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von Niki», sagte Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz. «Denn einer der größten Schuldner von Niki ist Air Berlin.» Niki und IAG äußerten sich zunächst nicht.

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