Boeing 767 von Condor: Der Ferienflieger sollte von PGL übernommen werden.

GerichtsurteilCondor bekommt keinen Schadenersatz von PGL

Nachdem die Übernahme platzte, verlangte Condor Schadenersatz von PGL. Doch das Gericht lehnte die Klage ab, weil der Ferienflieger Vertragsbedingungen verletzte. Aber auch die Polen hatten keinen Erfolg.

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Luftfahrt

Es sei ein «großer Moment», so Rafal Milczarski am 24. Januar 2020. Der Chef der Luftfahrtgruppe PGL Polska Grupa Lotnicza gab damals bei einer Pressekonferenz den Kauf von Condor bekannt. Sogar die Regierung in Warschau trage die Übernahme mit, so der Manager weiter. Und auch Ralf Teckentrup als Chef des deutschen Ferienfliegers sprach von einem «ganz besonderen Tag».

Die Harmonie währte nicht lange. Zwei Monate später erreichte die Corona-Krise Europa. Und die staatliche PGL mit ihrer größten Tochter Lot schlitterte in eine tiefe Krise. Schon im April traten die Polen vom Vertrag mit Condor zurück. Und die abgesagte deutsch-polnische Hochzeit wurde zu einem Fall für die Gerichte.

Die Vertragsparteien machten einander gegenseitig Vorwürfe

Condor klagte gegen PGL und verlangte 56 Millionen Euro Schadenersatz für die Auflösung des Übernahmevertrages. PGL klagte zurück und forderte acht Millionen Euro von Condor. Beide warfen sie dem anderen vor, Abmachungen nicht eingehalten zu haben.

Inzwischen hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, wie Legal Tribune Online berichtet. Es hat beide Klagen schon im Mai abgewiesen, was aber erst jetzt bekannt wurde. PGL und Condor hätten sich beide nicht an die abgemachten Bedingungen der Übernahme gehalten, so die Richter. Der Rücktritt vom Vertrag sei deshalb rechtens gewesen.

Die Vertragsparteien machten einander gegenseitig Vorwürfe

Condor und PGL hatten im Übernahmevertrag, wie das in Übernahmedeals immer der Fall ist, konkrete Vollzugsbedingungen vereinbart. Die Nichteinhaltung berechtigte die andere Partei zum Rücktritt vom Vertrag. So wurde gemäß Legal Tribune festgelegt, dass der Insolvenzplan von Condor gemeinsam abgestimmt werden sollte. Und daran hat sich der Ferienflieger offenbar nicht gehalten, wie es im Bericht heißt.

Doch sowohl Condor als auch PGL lassen es damit bewenden. Beide Klagen seien abgewiesen worden, so eine Sprecherin von Condor. «Keine der beiden Parteien hat Rechtsmittel eingelegt.»

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