Im Oktober 2027 starten die längsten Linienflüge der Welt. Möglich macht das der speziell konfigurierte Airbus A350-1000, mit dem Qantas Sydney und London direkt verbindet. Je nach Route ist der Flieger dabei 20 bis 22 Stunden in der Luft. Um das Arbeitszeitproblem der Crews zu lösen, setzt Qantas auf eine vierköpfige Cockpit-Besatzung. Zwei Kapitäne und zwei Erste Offiziere bilden dabei zwei komplette Flugbesatzungen, die sich in regelmäßigen Abständen abwechseln.
Netjets will Ausnahme für Global 7500/8000-Flotte
Die Begrenzung liegt auch hier nicht mehr im Flugzeug, sondern bei den Dienstzeiten der Besatzung. Laut den Bestimmungen der US-Luftfahrtbehörde FAA liegt die Flugzeitgrenze für eine Zwei-Piloten-Besatzung bei 10 Stunden Flugzeit innerhalb von 24 Stunden. Wird die 10-Stunden-Grenze um mehr als 30, aber nicht mehr als 60 Minuten überschritten, muss danach eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden folgen.
Die amerikanische Businesscharterairline Netjets wollte das nicht länger akzeptieren und hat Mitte Juni bei der FAA eine Ausnahmegenehmigung für ihre Bombardier Global 7500/8000 beantragt. Mit dem Ziel, dass die Flugzeuge die vollen 16 bis 17 Stunden in der Luft bleiben dürfen. Netjets plant, dass diese Flüge ähnlich wie Qantas von einer Vierer-Crew durchgeführt werden.
Kritiker wollen einheitliche Regelung
Aktuell gilt, dass bei einer Vierer-Crew das Flugzeug maximal 16 Stunden fliegen darf. Netjets hat die Verlängerung auf 17 Stunden beantragt. Gleichzeitig liegt die Grenze der Dienstzeit, also inklusive Flugvor- und -nachbereitung, derzeit bei 20 Stunden. Die Businessairline will diesen Zeitraum um eine Stunde auf 21 Stunden verlängern.
Noch ist es nur ein Antrag und er darf öffentlich kommentiert werden. Kritik an der Ausnahmegenehmigung kommt unter anderem von der Private Aviation Safety Alliance Pasa, einer Verbraucherschutzorganisation der Privatluftfahrt. Die Argumentation: Grundlegende Grenzwerte zum Schutz vor Übermüdung dürfen nicht für einen einzelnen Betreiber per Ausnahme gelockert werden, sondern müssen für alle Betreiber gleich gelten.
FAA Entscheidung steht noch aus
Nach Ablauf der Frist muss die FAA nun entscheiden, ob sie den Antrag genehmigt, ablehnt oder mit Auflagen versieht. Eine Entscheidung steht bislang aus.
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