Man sieht, wie eine Person ihren Kopf nach hinten dreht, über ihr ein pink-gelb-weißer Gleitschirm. Von hinten kommt einmotoriges Kleinflugzeug mit der Kennung OE-KAF auf gleicher Höhe. Es ist der letzte Moment, festgehalten von der Kamera der Paragliderin.
Eine Sekunde später trifft das Flugzeug den Gleitschirm und zerfetzt ihn. Im Anschluss zeigt das Video, wie die Person mehrfach herumgeschleudert wird, den Rettungsfallschirm öffnet und abgebremst zu Boden gleitet. «So, ich lebe noch, und das ist die Hauptsache», ist der erste Satz, den die Gleitschirmpilotin nach ihrer Landung in dem Video sagt. Zum Glück blieb sie mehr oder weniger unverletzt.
Zusammenstöße mit Gleitschirmen extrem selten
Kollisionen zwischen Gleitschirmen und anderen Luftfahrzeugen sind extrem selten, erklärt Karl Slezak vom Referat Ausbildung, Sicherheit und Technik beim Deutschen Hängegleiterverband (DHV) gegenüber aeroTELEGRAPH: «Bei rund einer Million Gleitschirmflügen pro Jahr allein von deutschen Pilotinnen und Piloten sind uns nur eine Handvoll Einzelfälle aus ganz Europa aus den vergangenen Jahren bekannt.»
Grund für die Kollision bisher unklar
Wie es zu dem Zusammenstoß gekommen ist, ist bislang unklar. Die Ermittlungen laufen. Der Pilot des Flugzeugs sagte laut österreichischen Medien, er habe den Gleitschirm zu spät gesehen und nicht mehr ausweichen können. Die Cessna konnte trotz Gleitschirmresten und Leinen, die sich in ihr verfangen hatten, sicher landen.
Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Welche rechtlichen Grundlagen gelten in diesem Fall? Und wie müssen sich Paraglider und Kleinflugzeuge ausweichen?
Luftraum G ist für alle offen
Der Luftraum ist nach Icao-Richtlinien in die Klassen A bis G eingeteilt. Während der Linienverkehr im kontrollierten Luftraum C unterwegs ist und nur von Flugzeugen mit Instrumentenflugausrüstung sowie entsprechender Freigabe genutzt werden darf, ist der Luftraum G für alle offen.
Dort bewegen sich Gleitschirmpilotinnen, Drachenflieger, Kleinflugzeuge und andere Luftfahrzeuge. In Luftraum G fliegen sie ohne Flugsicherung, Transponderpflicht und Funkkontakt. «In Deutschland dürfen Gleitschirmpiloten abseits von Beschränkungsgebieten normalerweise bis Flugfläche 100 fliegen, im Alpenraum bis Flugfläche 130», sagt Slezak. Das entspricht rund 3000 bis 4000 Meter über dem Meeresspiegel.
«Sehen und gesehen werden»
In Lauftraum G heißt es: «Sehen und gesehen werden». Dabei gibt es klare Regeln. Grundsätzlich gilt: Motorisierte Luftfahrzeuge haben Segelflugzeugen, Ballonen und Hängegleitern auszuweichen. Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Wer überholt, muss ausweichen, meist nach rechts oder oben. Fliegen zwei Luftfahrzeuge frontal aufeinander zu, weichen beide nach rechts aus.
Die Kollision vom 23. Mai ereignete sich in rund 1700 Metern Höhe und damit mitten im unkontrollierten Luftraum G. Dem Piloten der Cessna muss bewusst gewesen sein, dass er über einem Gebiet fliegt, das bei Thermikfliegern wie Paragleitern oder Drachenfliegern äußerst beliebt ist. Zum einen gilt die Region Schmittenhöhe bei Zell am See als eines der bekanntesten Paragleit-Gebiete der Alpen.
Keine exklusiven Gebiete für Paraglider
Zum anderen hat die österreichische Flugsicherung Austro Control in der offiziellen Sichtflugkarte südlich von Zell am See einen Bereich für Gleitschirm- und Segelflugbetrieb ausgewiesen. Mehrere Zonen rund um den Flugplatz sind zudem mit «Avoid» markiert, damit sind Bereiche gemeint, die Motorpiloten meiden sollten, zum Beispiel wegen intensiver Nutzung durch Luftsportbetrieb.
«In Deutschland sind die meistbeflogenen Fluggelände in der Icao-Karte mit dem Symbol eines Hängegleiters gekennzeichnet, viele weniger frequentierte Hangfluggelände aber nicht», erklärt Slezak vom Referat Ausbildung, Sicherheit und Technik des DHV. Grundsätzlich gebe es aber keine exklusiv für Paragleiter reservierten Lufträume, sagt der Experte. Rechtlich darf in den Lufträumen jeder fliegen.
Experte empfiehlt Gleitschirm in gut sichtbaren Farben
Der Cessna-Pilot gibt an, die Gleitschirmpilotin zu spät gesehen zu haben. Slazek sagt dazu, Gleitschirme seien mit 20 bis 30 Quadratmetern Fläche recht groß und meist bunt. Fast unsichtbar sind sie also nicht, leicht zu entdecken aber auch nicht immer, besonders vor wechselndem Bergpanorama. Problemtisch ist, dass sie weder einen Transponder noch andere Ortungsgeräte mitführen müssen.
Doch was kann die Sicherheit verbessern? «Unsere Empfehlung ist, den Gleitschirm in gut sichtbaren Farben zu wählen», so der Experte. Elektronische Sichtbarkeit sei zudem ein wachsendes Thema, in Deutschland wie in ganz Europa. Viele Streckenflieger nutzten bereits FLARM, ADS-L stehe als nächster Schritt auf der Agenda, nicht zuletzt wegen möglicher Konflikte mit Drohnen. FLARM ist ein kleines Kollisionswarnsystem, das seine Position per Funk an andere Luftfahrzeuge sendet und empfängt und warnt, wenn ein Zusammenstoß droht.
Abgestürzte Paragliderin hofft auf erhöhte Aufmerksamkeit
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