Am Sonntag (27. Oktober) beginnt der Winterflugplan. Und ginge es nach Lufthansa, würde dann ihr sogenanntes Special Pro-Rate Agreement, abgekürzt SPA, mit Condor enden. Diese Vereinbarung ermöglicht es Condor, ihre Fluggäste zu besseren Konditionen als im Interlining auf Lufthansa-Flügen Richtung Frankfurt zu platzieren und diese Flüge somit als Zubringer fürs eigene Langstreckenangebot ab Frankfurt zu nutzen. Doch 2020 kündigte Lufthansa das SPA, und seitdem streiten die Fluggesellschaften darüber, ob das rechtens ist, oder nicht.
Im Mai 2024 errang Lufthansa in einem vorläufigen Verfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen Etappensieg - und wollte mit dieser Entscheidung im Rücken das SPA nur noch bis zum Ende des Sommerflugplans laufen lassen. Doch es kommt anders.
BGH entscheidet - aber noch nicht endgültig
Nachdem es zwischenzeitlich so aussah, als könnte bald die EU eine entscheidende Rolle in dem Streit einnehmen, ist vorerst erst einmal eine Entscheidung in Deutschland gefallen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut den beiden Fluggesellschaften entschieden, dass die aktuelle Vereinbarung zunächst fortgeführt werden muss.
«Diese Entscheidung begrüßen wir natürlich», sagte eine Condor-Sprecherin am Donnerstag (24. Oktober) gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, die zuerst über die Entscheidung berichtete. Lufthansa bestätigte, dass sie das SPA fortführen muss bis zu einer endgültigen Entscheidung des obersten Gerichts.
Wird es weiterhin Gespräche geben?
Condor hatte laut Reuters zuvor Rechtsmittel beim BGH eingelegt gegen die vorläufige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Doch es gab nicht nur die Gerichtsverfahren. Die Airlines verhandelten auch über eine mögliche außergerichtliche Lösung. Condor will dies laut der Sprecherin fortsetzen, Lufthansa äußerte sich nicht dazu.