Eine Boeing 737 Malta Air am Flughafen BER: Das Cockpitpersonal verhandelt über einen neuen Tarifvertrag mit dem Management.

Gericht entscheidet in Berlin gegen AirlineKonflikt zwischen Ryanair und deutschen Pilotinnen und Piloten spitzen sich zu

Die Verhandlungen zwischen Ryanair und der Vereinigung Cockpit kommen nicht voran. Die Gewerkschaft der deutschen Pilotinnen und Piloten wirft dem Management Druck und fehlende Kompromissbereitschaft vor. Ein Gerichtsurteil stärkt nun zumindest teilweise die Position der Beschäftigten.

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Nicht nur die Lufthansa-Gruppe steht im Konflikt mit ihrem Personal. Auch bei Ryanair spitzen sich die Tarifauseinandersetzungen in Deutschland zu. Die Vereinigung Cockpit und die Tochter Malta Air verhandeln seit diesem Jahr über einen neuen Tarifvertrag. Im Februar reiste eine Delegation der deutschen Pilotengewerkschaft in die Konzernzentrale nach Dublin und kehrte ohne Ergebnis zurück.

Das Management von Ryanair Group wollte weder einen Inflationsausgleich zahlen noch bei den Arbeitsbedingungen nachgeben. In einem anschließenden Schreiben an ihre Mitglieder sprach die Gewerkschaft von «offener Nötigung». So drohe Ryanair damit, ab dem 1. April einseitig einen Dienstplan mit 5/3-Modell einzuführen. Dabei arbeiten die Pilotinnen und Piloten fünf Tage und haben danach drei Tage frei. Dagegen gibt es heftigen Widerstand bei den Pilotinnen und Piloten, denn bisher hatte 5/4 gegolten.

Pilotengewerkschaft zeigt sich weiter enttäuscht

Schon im Februar erklärte die Vereinigung Cockpit, dass es ihr erklärtes Ziel sei, einen fairen Vertrag auszuhandeln, egal, wie lange es dauere. Zwei Monate später hat sich jetzt die Gewerkschaft in einem weiteren Brief an ihre Mitglieder gewandt. In dem Schreiben, das aeroTELEGRAPH vorliegt, zeigt sie sich erneut schwer enttäuscht über das Verhalten des Arbeitgebers.

Man habe sich «durch erhebliche Zugeständnisse aktiv auf die Gegenseite zubewegt», sei jedoch erneut enttäuscht worden, schreibt die Vereinigung Cockpit. So habe man die Forderung nach maximaler Senioritäts-Bezahlung um zwei Drittel reduziert und die ursprünglich höheren Gehaltsforderungen auf durchschnittlich 16 Prozent im ersten Jahr gesenkt.

Ryanair will Laufzeit von fünf Jahren

Ryanair sei jedoch nicht mal bereit gewesen, das laut Vereinigung Cockpit reduzierte Angebot an den italienischen Tarifvertrag anzupassen oder sich diesem auch nur anzunähern. Die Gewerkschaft sieht darin ein eindeutiges Zeichen dafür, dass deutsche Mitarbeitende im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland schlechter gestellt würden.

Laut Gewerkschaft beharrt die Arbeitgeberseite auf einem Angebot, das sie schon zu Beginn der Verhandlungen auf den Tisch gelegt habe. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Im ersten Jahr erhalten die Beschäftigten 10.000 Euro, in den folgenden vier Jahren jeweils 3.000 Euro pro Jahr mehr. Insgesamt ergibt sich so eine Gesamtsumme von 22.000 Euro über die gesamte Laufzeit.

Berliner Betriebsrat erzielt einen Teilerfolg

Die Gewerkschaft wirft dem Konzern zudem vor, auf Zeit zu spielen. Man habe den Eindruck, das Management hoffe darauf, dass die Beschäftigten ihre Position im Laufe der Zeit aufgeben. Die Vereinigung Cockpit stellt klar, dass sie keinen Abschluss akzeptieren werde, der die eigenen Mitglieder innerhalb desselben Unternehmens zu Mitarbeitern zweiter Klasse mache.

Dafür konnte das fliegende Malta-Air-Personal in Berlin einen Erfolg erzielen. Am Flughafen Berlin-Brandenburg sind rund 50 Cockpit- und etwa 270 Kabinenbeschäftigte von Ryanair stationiert. Im Mai 2025 konnte dort erstmals ein Betriebsrat gewählt werden. Dieser kann seit der sogenannten Lex Ryanair Aufgaben wahrnehmen, die bis dahin ausschließlich durch Tarifverträge geregelt wurden. Möglich machte dies eine Gesetzesänderung, die klarstellte, dass auch in der Luftfahrt das Betriebsverfassungsgesetz gilt.

Berliner Landesarbeitsgericht gibt Betriebsrat recht

Der Betriebsrat informierte das fliegende Personal in einem Schreiben darüber, dass er vor dem Berliner Landesarbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber erwirkt habe. Das Schreiben an die Mitglieder liegt unserer Redaktion vor. Demnach müsse das Unternehmen nicht nur das 5/4-Dienstplanmodell wieder einführen, sondern sich auch grundsätzlich mit dem Betriebsrat auf die Ausgestaltung der Arbeitszeiten einigen.

Gleichzeitig setzte das Gericht dem Arbeitgeber eine Frist bis zum 4. Mai, um eine Einigung mit dem Betriebsrat zu erzielen, insbesondere zur künftigen Einsatzplanung der Pilotinnen und Piloten. Sollte es zu einem Verstoß kommen, drohen dem Unternehmen laut Schreiben Strafzahlungen von bis zu 10.000 Euro pro Pilot und eingeteiltem Tag, was sich schnell zu erheblichen Summen addieren könnte. Im Mai soll zudem das Bundesarbeitsgericht eine endgültige Entscheidung in dem Verfahren treffen. Die Airline hat sich auf Anfrage nicht geäußert.

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