Nach dem Absturz einer Maschine im August 2018 in den Alpen besitzt Ju-Air noch zwei Junkers Ju-52.
Drei Auflagen

Ju-Air muss künftig Flüge aufzeichnen

Die Rundfluganbieterin Ju-Air darf wieder fliegen. Die Schweizer Behörde macht ihr aber drei Auflagen, damit die Ju-52 abheben dürfen.

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Die Ankündigung kam ziemlich schnell. Bereits drei Tage nach dem tragischen Absturz einer Junkers Ju-52 in den Schweizer Alpen gab die Rundfluganbieterin Ju-Air bekannt, die Flüge am Freitag (17. August) wieder aufzunehmen. Die Behörden hätten versichert, dass es keinen Anlass gebe, an der Betriebssicherheit zu zweifeln, begründete sie damals.

Doch die Wiederaufnahme der Rundflüge mit den historischen Flugzeugen wird von der Schweizer Luftfahrtbehörde Bazl an strenge Auflagen geknüpft. So muss Ju-Air in ihre zwei verbliebenen Ju-52 GPS-Datenaufzeichungsgeräte einbauen. So werde «eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute» möglich, schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Nach dem Unfall war kritisiert worden, dass die Flieger keine Blackbox besitzen.

Höher über Gebirgspässe

Damit nicht genug. Ju-Air muss ab sofort auch eine Minimalhöhe von 1000 Fuß (rund 304 Meter) über unbewohntem und 2000 Fuß (rund 608 Meter) über bewohntem Gebiet einhalten. Das sei mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe, so die Behörde. Zudem muss muss die Rundfluganbieterin mit ihren Ju-52 künftig die Minimalhöhen für Gebirgspässe einhalten, die von der Icao empfohlen werden.

Das wurde bisher nicht immer gemacht, da es keine Vorschrift, sondern nur eine Empfehlung war. Ebenso müssen die Passagiere in den beiden Ju-52 von Ju-Air künftig den ganzen Flug über angeschnallt bleiben. Bisher konnten sie sich im Flugzeug frei bewegen.

Keine Hinweise auf technisches Problem

Aktuell gibt es «keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem», so das Bazl weiter. Ein Grounding der Ju-52 sei deshalb nicht gerechtfertigt. Die Untersuchung zum Unfall, bei dem 20 Menschen starben, dauere aber noch Monate an. «Sollte sich während dieser Zeit ein Hinweis auf ein technisches Problem ergeben, würden wir die Lage neu beurteilen und allenfalls ein Flugverbot aussprechen», so die Behörde weiter.

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