Letzte Aktualisierung: um 22:47 Uhr

Gutscheine statt Rückerstattung

Airlines unzufrieden mit Gutschein-Lösung der EU

Die Europäische Kommission hat Empfehlungen erlassen, wie Airlines Gutscheine für verfallene Flüge vergeben sollen. Die Branche ist unzufrieden.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (13. April) Empfehlungen zum Umgang mit Rückzahlungen von verfallen Flügen abgegeben. Immerhin geht es dabei inzwischen um Forderungen von bis zu 9,2 Milliarden Euro. «Um Anreize für Fluggäste und Reisende zu schaffen, Gutscheine anstelle von Rückerstattungen zu akzeptieren, sollten Gutscheine vor der Insolvenz des Ausstellers geschützt werden und nach spätestens einem Jahr rückerstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst werden», heißt es aus Brüssel.

Die Airlines sollten zudem bestimmte Merkmale einführen, um Gutscheine attraktiv zu machen. Zum Beispiel sollten sie Flexibilität hinsichtlich des Leistungsspektrums, für das sie verwendet werden können, und ihrer Übertragbarkeit bieten. «Dies würde es den Passagieren ermöglichen, sich bei neuen Buchungen sicherer zu fühlen», so die EU-Kommission. Gutscheine stellten für die Betreiber eine kosteneffiziente Lösung dar, um Reisende zu entschädigen.

«Unklare und unverbindliche Richtlinien»

Die Branche reagiert darauf mit verhaltener Begeisterung. Es seien «unklare und unverbindliche Richtlinien», welche die EU vorgelegt habe. «Während Passagiere ein klares Recht auf Rückerstattung ihrer Tickets haben, glauben wir, dass Gutscheine oder eine verzögerte Rückerstattung angesichts der beispiellosen Liquiditätssituation, in der sich die Fluggesellschaften derzeit befinden, einen fairen und vernünftigen Kompromiss darstellen», sagte Thomas Reynaert, Geschäftsführer des Airline-Verbandes A4E.  Die Branche sei mit Forderungen von bis zu 9,2 Milliarden Euro konfrontiert – aufgrund einer Verordnung, die nie dafür gedacht war, mit Massenstornierungen aufgrund einer globalen Pandemie fertig zu werden.

Die Kommission wehrt sich allerdings. Man werde Briefe zum Thema Ausstellung von Gutscheinen an alle Mitgliedsstaatenschicken, «um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung im Bereich der Passagierrechte und Pauschalreisen eingehalten wird», so ein Sprecher. Diese Schreiben werden an die Besonderheiten jedes Mitgliedstaates angepasst. «Auch wenn diese Briefe formell kein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, so machen sie doch deutlich, dass wir nicht zögern werden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Mitgliedstaat den Empfehlungen nicht rasch nachkommt.»