Flieger von WDL Aviation und darüber das German-Airways-Logo: Die künftige Bemalung soll dezent ausfallen.

Zeitfracht-AirlinesWDL und LGW heben künftig als German Airways ab

Zeitfracht verpasst ihrer Luftfahrtsparte einen neuen Namen. Die Airlines WDL und LGW werden zwar nicht zusammengeführt, doch es gibt eine neue Bemalung.

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In den vergangenen Monaten ließ sich Zeitfracht beim Deutschen Patent- und Markenamt mehrere Markennamen schützen: German Eagle, ZF Deutsche Flug, German Regional Airlines und German Airways. Die Eigentümerin von WDL Aviation und LGW erklärte stets, das sei ein im Geschäftsleben normaler Vorgang, und wollte sich nicht weiter äußern. Nun zeigt sich, was der Plan war: ein neuer Auftritt im Bereich Luftfahrt.

Am 24. September um 13:55 Uhr wurde im Handelsregister bekannt gemacht: Die Zeitfracht Luftfahrt Holding heißt künftig German Airways. Nachdem zuerst das Portal Austrian Aviation über die Umbenennung berichtet hatte, erklärte ein Zeitfracht-Sprecher am Freitag (4. Oktober) auf Anfrage von aeroTELEGRAPH, WDL Aviation und LGW würden künftig unter dem Namen German Airways auftreten und vermarktet. Die beiden Fluggesellschaften behalten jedoch ihre separaten Luftfahrtbetreiberzeugnisse (im Englischen Air Operator Certificate - AOC) und werden auch nicht fusioniert.

Neue Bemalung geplant

«Die WDL wird das Rebranding starten», erklärt der Sprecher. Die Flugzeuge bekommen eine «dezente» German-Airways-Bemalung. Auch wenn Zeitfracht noch keine weiteren Details verrät, ist durch die Anmeldung beim Patent- und Markenamt schon ein Logo zu sehen. Es erinnert an einen Vogel in den deutschen Farben: mit gelbem oder goldenem Körper sowie einem schwarzen und einem roten Flügel. «Die LGW wird – da sie für die Eurowings fliegt – weiter mit weißer Livery mit EW-Schriftzug fliegen», so der Sprecher.

Ein spannender Randaspekt: Zwar wurde die Wort-Bildmarke German Airways am 23. September beim Patent- und Markenamt eingetragen, doch vom 25. Oktober 2019 bis zum 27. Januar 2020 läuft noch eine Widerspruchsfrist. «Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen», heißt es dazu in einer Erklärung des Amtes. Über einen solchen möglichen Widerspruch werde in einem Widerspruchsverfahren entschieden.

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