Zwei Flugbegleiter von Transavia: Die Billigairline hat gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.

MindestlohnTransavia nutzte Azubis als Flugbegleitende - zum Mini-Gehalt

Die niederländische Billigairline von Air France-KLM hat Praktikanten als vollwertiges Kabinenpersonal eingesetzt. Damit verstieß Transavia gegen das Gesetz und muss nun nachzahlen.

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In den Niederlanden ist die Sache mit dem gesetzlichen Mindestlohn kompliziert. Zum einen handelt es sich nicht um einen Stundenlohn, sondern um einen Monatslohn. Dieser gilt für Vollzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenstundenzahl von 36 oder 40 Wochenstunden. Zum anderen ist die Höhe abhängig vom Alter der Beschäftigten.

Dabei ist die Formel recht einfach: je jünger die Arbeitnehmenden, desto geringer ist der Mindestlohn. Die volle Höhe von 1995 Euro erreicht man ab 21 Jahren. Das Ganze hat historische Wurzeln, die sich heute nicht mehr sachlich rechtfertigen lassen. Dennoch gilt die Regel noch. Und gegen das Mindestlohn- und Mindesturlaubsgeldgesetz hat nun die Fluggesellschaft Transavia verstoßen.

Praktikanten in der Kabine

Die Billigtochter von Air France-KLM hat Auszubildende als vollwertige Mitarbeitende eingesetzt, jedoch ohne sie angemessen zu bezahlen. Die Betroffenen erhielten lediglich eine Praktikumsvergütung. Zu diesem Schluss kommt die niederländische Arbeitsinspektion in einer Untersuchung, berichtet Businessinsider Nederland.

Die Fluggesellschaft hat zwischen Februar und Juni des vergangenen Jahres rund 60 Auszubildende in Luftfahrtberufen im Rahmen ihres Praktikums als vollwertiges Kabinenpersonal eingesetzt. Die Nachwuchskräfte hatten dabei die gleichen Pflichten, Verantwortlichkeiten und Arbeitspläne wie das fest angestellte Personal gehabt, heißt es.

Nachzahlungen und Strafe

«Während des Praktikums der Auszubildenenden sollte die Ausbildung im Mittelpunkt stehen, aber das Praktikum war hauptsächlich auf das Arbeiten und nicht auf das Lernen ausgerichtet», heißt es von der Arbeitsinspektion. Sie hat Transavaie dazu verpflichtet, innerhalb der kommenden vier Wochen den betroffenen Mitarbeitenden ihr entgangenes Gehalt nachzuzahlen.

Zudem kommt ein Bußgeld auf die Fluggesellschaft zu, deren Höhe derzeit noch nicht bekannt ist. Transavia bestätigt die Vorfälle und bedauert die Vorkommnisse zutiefst, heißt es in einem Pressestatement der Airline. Die Fluggesellschaft erklärte zudem, die Nachzahlung zu leisten. Die Höhe die Nachzahlungen will die AirFrance-KLM-Tochter nichts sagen. Künftige Praktika will die Airline anders aufstellen.

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