Flugzeug von Swift Air: In dieser Schreibweise handelt es sich um die US-Airline.

USASwift Air wehrt sich gegen Swiftair

Zwei Airlines, fast der selbe Name: Bisher sind sich Swiftair und Swift Air nicht in die Quere gekommen. Doch das könnte sich nun ändern - was für Ärger sorgt.

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Ja, es ist schon etwas verwirrend: Die spanische Swiftair möchte in die USA expandieren. Daher hat sie im Februar beim amerikanischen Transportministerium eine entsprechende Genehmigung beantragt, ein Foreign Air Carrier Permit. Swift Air mit Sitz im US-Bundesstaat Arizona ist davon gar nicht begeistert. Sie will erreichen, dass das Ministerium den Markteintritt der Spanier verhindert, wie das Luftfahrtdaten-Portal CH Aviation berichtet.

Die Begründung des amerikanischen Unternehmens: Die Namen sowie die Geschäftsmodelle im Bereich Frachtcharter seien sich so ähnlich, dass es Verwirrung und Verwechslungen geben würde. Außerdem führt Swift Air an, beide Fluggesellschaften hätten teilweise dieselben Kunden und potenziellen Kunden, wie DHL, UPS und Fedex. Dazu fürchten die Amerikaner, die eine reine Boeing-737-Flotte betreiben, dass auch die Europäer ihre 737 in den Vereinigten Staaten zum Einsatz bringen könnten.

Auftritt unter anderem Namen möglich

In ihrem Antrag hat Swiftair dagegen offenbar erklärt, man wolle Embraer E120 nutzen. Die Spanier ersuchen das Ministerium, der Argumentation von Swift Air nicht zu folgen. «Swiftair ist derzeit hauptsächlich in Europa, Afrika und dem Nahen Osten tätig, während Swift Air innerhalb der Vereinigten Staaten und zwischen dem Südosten der Vereinigten Staaten und Mittelamerika, Südamerika und der Karibik tätig zu sein scheint», zitiert CH Aviation die Airline. Große Verwirrung drohe daher nicht. Außerdem seien die Kunden im Frachtcharter-Geschäft fachkundig genug, um die Airlines zu unterscheiden.

Zudem ist Swiftair bereit, in den USA mit einem sogenannten d/b/a-Namen zu arbeiten. Die Abkürzung steht für «doing business as» und bedeutet, nach außen hin unter einem anderen Namen aufzutreten. «Jede mögliche Verwirrung kann durch die von Swiftairs vorgeschlagene Registrierung eines d/b/a-Namens für ihr US-Geschäft vollständig beseitigt werden, falls das Ministerium eine solche Registrierung für notwendig oder ratsam hält.»

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