Flugzeug von Air France am Flughafen Tel Aviv: Verschieden Doppelstaatsangehörige dürfen nicht mehr nach Israel.

Nach Flydubai-TerrorversuchIsrael sperrt Crews aus bis zu 31 Ländern aus

Der vereitelte Terroranschlag auf einen Flydubai-Flug nach Tel Aviv hat weitreichende Folgen. Israel setzt seine Nationalitätsvorgaben für ausländische Flugbesatzungen nun strikt durch. Auch Pilotinnen, Piloten und Flugbegleitende mit doppelter Staatsangehörigkeit sind betroffen. Das wirbelt Crewplanungen durcheinander.

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Die Ereignisse rund um den vereitelten Terroranschlag auf Flydubai-Flug FZ1073, bei dem der aus dem Oman stammende Kopilot den Kapitän attackierte, um das Flugzeug mutmaßlich auf den Flughafen Tel Aviv stürzen zu lassen, ziehen immer größere Kreise. Kurz nach dem Vorfall am 30. September wurde bekannt, dass der Täter nach israelischen Vorgaben eigentlich gar keine Flüge nach Israel hätte durchführen dürfen.

Die Regeln Israels sind eindeutig. Wer die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzt, das keine diplomatischen Beziehungen zu Israel unterhält, darf grundsätzlich nicht einreisen. Zudem verlangen die Luftverkehrsabkommen, die Israel mit anderen Ländern geschlossen hat, dass die Besatzungen auf Flügen nach Tel Aviv nur aus Staaten mit diplomatischen Beziehungen stammen müssen.

Israels Verkehrsministerium greift nun hart durch

Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihre Crews anhand einer Liste gesperrter Nationalitäten zusammenstellen und die Namen 48 Stunden vor dem Abflug an die israelischen Behörden melden. Die Kontrolle liegt beim Verkehrsministerium. Laut der Zeitung Haaretz hat es diese Aufgabe jedoch seit mindestens zwei Jahren vernachlässigt. Allein 2026 sollen so mindestens 1240 Crewmitglieder aus Ländern ohne diplomatische Beziehungen nach Israel gekommen sein.

Das Verkehrsministerium greift nun hart durch. Ausländische Fluggesellschaften dürfen auf Flügen nach Israel kein fliegendes Personal mehr einsetzen, das die Staatsangehörigkeit eines Landes ohne diplomatische Beziehungen zu Israel besitzt. Und das gilt ohne Ausnahme auch für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Ein amerikanischer oder europäischer Pass schützt nicht vor dem Verbot.

Bis zu 31 Länder betroffen

Das Investigativportal Mediapart berichtete am 10. Oktober über ein internes Memo von Air France. Darin ist von 31 Ländern die Rede. Betroffene Pilotinnen und Piloten sowie Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sollen ihre Staatsangehörigkeit offenlegen, sonst drohen Sanktionen. Das trifft etwa Mitarbeitende mit französischem und algerischem oder tunesischem Pass. Air France beruft sich auf die israelischen Einreiseregeln.

Die Liste umfasst je nach Quelle 27 oder 31 Länder, darunter Iran, Irak, Libanon, Oman, Pakistan, Katar und Saudi-Arabien. Eine offizielle Fassung gibt es bislang nicht. Nicht betroffen sind laut dem marokkanischen Portal Barlamane Staaten, die ihre Beziehungen zu Israel normalisiert haben, etwa Marokko oder die Vereinigten Arabischen Emirate.

Auch United Airlines betroffen

Auch United Airlines hat ihre Crews laut dem Portal Paddle Your Own Kanoo per internem Memo informiert. Wer einen zweiten Pass aus einem der Länder besitzt, darf demnach selbst als US-Bürger nicht mehr nach Tel Aviv fliegen.

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