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EU-GerichtRyanair und Condor siegen im Streit um Lufthansa-Staatshilfen

Die milliardenschweren Staatshilfen für Lufthansa hätten so nicht von der EU-Kommission genehmigt werden dürfen. Das urteilte jetzt der EU-Gerichtshof. Es ist ein Sieg für Condor und Ryanair.

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Die beiden Fluggesellschaften waren nicht zufrieden. Und so klagten Ryanair und Condor umgehend beim Gerichtshof der Europäischen Union 2020 gegen die sechs Milliarden Euro schweren Corona-Staatshilfen der deutschen Regierung für Lufthansa. Nun hat das Gericht entschieden. Es hat befunden, dass die EU-Kommission die Hilfsgelder teilweise nicht hätten genehmigen dürfen.

In der Begründung des Europäischen Gerichtshofes heißt es, dass der Kommission als europäischer Wettbewerbsbehörde bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen seien. So wäre die Fluggesellschaft wohl auch in der Lage gewesen, sich die nötigen finanziellen Mittel an den Kapitalmärkten zu besorgen, anders als von der Kommission angenommen. Zudem habe sie die Marktmacht der deutschen Fluggesellschaft an einigen Flughäfen unterschätzt.

Kein fairer Wettbewerb

Insgesamt hätten die Auflagen der Kommission wie der Abgabe von Slots (Zeitnischen für Starts und Landungen) und dem Übernahmeverbot anderer Fluggesellschaften nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb stattfinden konnte, so der Gerichtshof der Europäischen Union. Lufthansa Group will das Urteil prüfen. Der Konzern kann gegen die Entscheidung noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Lufthansa hat im November 2021 alle in Anspruch genommenen Corona-Finanzhilfen zurückgezahlt. Der Staat machte damit Gewinn. Was das Urteil in der Praxis heißt, ist aktuell noch unklar. «Das Eingreifen des Gerichtshofs ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU», erklärte eine Sprecherin von Ryanair. Eine Sprecherin von Condor sagt: «Wir begrüßen das Urteil, das feststellt, dass diese Beihilfeentscheidung rechtswidrig war. Damit teilt das Gericht unsere Rechtsauffassung. Wir analysieren das Urteil derzeit».

Die Mitteilung des Gerichts der Europäischen Union zum Urteil können Sie hier herunterladen.

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