Flieger von Condor und Ryanair: Die Billigairline bekam vor EU-Gericht recht.

Urteil der EU-RichterRyanair siegt im Streit über Beihilfen für Condor

Die EU-Richter haben entschieden: Die Genehmigung der Staatshilfe für Condor wird annulliert. Die EU-Kommission muss über die Bücher und Condor muss nochmals zittern.

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Der Streit hat eine Nummer: T-665/20. Unter diesem Aktenzeichen verhandelten die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union in den vergangenen Monaten eine Klage von Ryanair gegen die Europäische Kommission. Die Frage: War Brüssels Zustimmung für den Kredit von 550 Millionen Euro an den deutschen Ferienflieger rechtens oder nicht?

Am 27. April 2020 hatte die EU-Kommission das von der deutschen Regierung und vom Bundesland Hessen garantierte Darlehen an Condor gutgeheißen. Brüssel argumentierte, die Corona-Krise sei ein unvorhersehbares Ereignis mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen. «Infolgedessen sind außergewöhnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich der Schäden [... ] gerechtfertigt». Ryanair sieht es freilich völlig anders.

EU-Kommission hat zu wenig begründet

Vier Punkte kritisierte Ryanair in der im November 2020 eingereichten Klage: Die EU-Kommission habe kein formelles Prüfverfahren eingeleitet, ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet und gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen. Vor allem aber habe Brüssel angenommen, dass «der längere Insolvenzzeitraum von Condor ein direkter, mit der Beihilfe abzudeckender Schaden sei».

Am Mittwoch (9. Juni) haben die Richter der zehnten erweiterten Kammer des EU-Gerichts ihr Urteil veröffentlicht. Sie erklärten den Beschluss der europäischen Wettbewerbshüter zu den Beihilfen an Condor für nichtig. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen dürften nur «unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse verursachte wirtschaftliche Nachteile» ausgleichen, schreiben sie in ihrer Begründung. Ob das bei Condor wirklich so sei, das habe man in Brüssel zu wenig eingehend geprüft.

Was betraf wirklich die Pandemie?

Ganz allgemein rügt das Gericht in Luxemburg, dass die EU-Kommission ihre Entscheidung zugunsten der Beihilfen an Condor unzureichend begründet hat. Sie «hat sich auf den Hinweis beschränkt, dass es ‹berechtigt› sei, die im Rahmen der Verlängerung des Insolvenzverfahrens von Condor entstandenen zusätzlichen Kosten zu den geltend gemachten Schäden hinzuzufügen», heißt es im Urteil. Es sei aber nicht erläutert worden, aus welchen Gründen Brüssel der Ansicht sei, dass der Flugstopp von Condor «im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie die entscheidende Ursache für diese Kosten» waren, schreiben sie.

Damit nicht genug. Der Beschluss von Brüssel enthalte auch «keinerlei Anhaltspunkt dafür», dass der Verkauf von Condor an PGL wirklich wegen des coronabedingten Flugstopps gescheitert sei, schreiben die Richter. In der Corona-Krise hatte sich die staatliche polnische Luftfahrtholding PGL Polska Grupa Lotnicza vom Kauf der deutschen Airline zurückgezogen, der nur drei Monate zuvor vereinbart worden war.

Urteil mit Signalwirkung

Die EU-Kommission muss nun den Fall Condor nochmals aufrollen. Die Richter warfen aber dem deutschen Ferienflieger einen Rettungsring zu. Die Nichtigerklärung des Beschlusses wird ausgesetzt, da eine sofortige Umsetzung angesichts der aktuellen Krise heftige negative Auswirkungen haben könnte, wie sie schreiben.

Das Urteil hat allerdings Signalwirkung. Denn Condor erwartet noch eine zweite wichtige Entscheidung. Die EU-Kommission muss auch noch den geplanten Verkauf von Condor an den britischen Finanzinvestor Attestor absegnen. Für den Deal ist eine Bedingung, dass die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesland Hessen je auf 75 Millionen Euro verzichten, die im Rahmen der 550-Millionen-Hilfe an Condor geflossen sind. Diese direkte staatliche Hilfe wird Brüssel nun noch genauer unter die Lupe nehmen.

Condor gibt sich gelassen

Condor beschwichtigt. «Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichts hat deshalb keinen Einfluss auf den Einstieg von Attestor als Mehrheitseigentümer. Weil das Urteil vorsieht, dass die Wirkung dieser Nichtigerklärung der Beihilfe ausgesetzt ist, hat das Urteil ebenfalls keinerlei Auswirkung auf die Liquidität von Condor», so eine Sprecherin. Für Kunden und Partner ändere sich nichts.

Ryanair trat in den vergangenen Monaten eine regelrechte Klagewelle los. Gegen unzählige positive Beschlüsse der Europäischen Kommission zu Beihilfen an Fluggesellschaften während der Corona-Krise legte die Billigairline Berufung ein. Die Stoßrichtung: Brüssel habe damit den Wettbewerb verzerrt.

Nicht erster Sieg für Ryanair

Oftmals unterlag Ryanair. Im Fall von Tap und KLM aber bekamen die Iren recht, die EU-Kommission muss eine genauere Begründung liefern, weshalb diese Staatshilfen gerechtfertigt seien.

Die Klage von Ryanair können Sie hier downloaden.

Die Begründung des Urteiles können Sie hier downloaden.

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