Boeing 767 von Condor: Exilkubaner könnten theoretisch in den USA gegen die Airline klagen.
Eurowings und Condor betroffen

Macht neues US-Gesetz deutschen Airlines Probleme?

Risiko in der Karibik: Die USA haben ein Gesetz in Kraft gesetzt, mit dem enteignete Exil-Kubaner gegen Airlines klagen können, die Havanna anfliegen.

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Lopez Regueiro war sechs Jahre alt, als es passierte. Fidel Castro und seine Kämpfer übernahmen 1959 die Macht in Kuba. Der Vater des Jungen musste in der Folge seine Airline Cubana de Aviación an die Regierung abgeben. Doch nicht nur die Fluglinie wurde nach der Revolution verstaatlicht. Auch der Flughafen Havanna der Regueiros wurde vom revolutionären Kuba zum Staatseigentum gemacht.

Sechzig Jahre später behauptet der in die USA geflohene Exil-Kubaner noch immer, der rechtmäßige Erbe und Besitzer beider Unternehmen zu sein. Jetzt kann Rugeiro zum ersten Mal versuchen, sich auch auf dem Rechtswege zu wehren. Denn das Justizministerium der USA gestattet vertriebenen Kubanern mit US-Pass neuerdings, die Regierung Kubas und Nutzer staatlicher kubanischer Einrichtungen auf Entschädigung zu verklagen.

Gerichtlicher Rundumschlag

Präsident Donald Trump hat das 1996 eingeführte, aber suspendierte Helms-Burton-Gesetz im April zur Umsetzung freigegeben. Dies könnte auch für Fluglinien aus Deutschland und der Schweiz zum Problem werden. Denn Rugeiro will nicht nur wegen der Enteignung der mittlerweile größten Fluglinie des Landes sowie des José Martí International Airport entschädigt werden. Der mittlerweile 65-Jährige plant, auch gegen alle Airlines zu klagen, die den Airport von Havanna anfliegen, schreibt die Nachrichtenseite Yahoo News.

In diesen Kreis fallen mit Eurowings, Condor und Edelweiss nun auch drei Ferienflieger aus Deutschland sowie der Schweiz. Für europäische Unternehmen könnten die neue Regelung durchaus ein beachtliches Risiko darstellen, schreibt die Berliner Wirtschaftskanzlei Noerr. Laut Sicht der US-Regierung seien ausländische Firmen vermeintliche Nutznießer der staatlichen Enteignungen, die sie nach wie vor als illegal ansieht - so auch Airlines, welche die Infrastruktur der staatlichen Flughäfen nutzen. Daher könnte gegen sie geklagt werden.

Ferienflieger bleiben ruhig

Doch noch ist völlig unklar, wie die amerikanischen Gerichte mit den Ansprüchen umgehen werden. Manche Fälle könnten sich als sehr kompliziert erweisen. Denn es gibt bisher keine Präzedenzfälle, schreibt die Kanzlei Noerr weiter.

Bei Eurowings sieht man denn derzeit auch keinen Grund zur Sorge. Gegenüber aeroTELEGRAPH erklärt eine Sprecherin, dass bisher noch keine Klage eingegangen sei. Auch sehe man derzeit keinen Grund, an den bisherigen Verbindungen nach Havanna etwas zu verändern. Jedoch beobachte Eurowings die regulatorischen Entwicklungen im Hinblick auf die Gesetzesänderungen stets sorgfältig, so die Sprecherin.

Kurzes Tauwetter unter Obama

Ähnlich bewertet man die Lage bei Condor. Der Ferienflieger hat die Situation in den Vereinigten Staaten ebenfalls zur Kenntnis genommen und schätzt das Risiko von möglichen Klagen als eher gering ein, so ein Sprecher gegenüber aeroTELEGRAPH. Auch Condor hält deshalb an ihren Flügen nach Kuba fest.

International ist die Gesetzesänderung sehr umstritten. Sie ist eine Folge der Sanktionspolitik der Trump-Regierung, die damit auf Kubas Unterstützung für das venezolanische Regime reagiert. Vorgänger Barack Obama hatte zuvor auf Entspannung gesetzt. Nach einem fast 60-jährigen Embargo setzten die beiden Länder wieder auf Öffnung. Dies lockte auch viele Airlines nach Kuba. Doch nun könnten ausländische Investoren durch drohende Klagen abgeschreckt werden.

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