Letzte Aktualisierung: um 8:57 Uhr

Neue Regeln

Im deutschen Flugfunk ändert sich die Ansprache

Die Sprechfunkverfahren im Luftverkehr wurden Anfang Februar angepasst. An kleinen Flugplätzen gilt jetzt ein anderes Rufzeichen.

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Fliegen und Funken gehören zusammen wie Himmel und Erde. Wo auch immer auf der Welt ein Flugzeug fliegt, geht es kaumn ohne Sprechfunk. Auch er wird stark von Gesetzen, Vorschriften und anderen Regeln beeinflusst.  Zum Funken brauchen Pilotinnen und Piloten beispielsweise ein Sprechfunkzeugnis.

In Deutschland wurden Anfang Februar die Sprechfunkverfahren von der Deutschen Flugsicherung DFS angepasst. Sie wurden grundsätzlich überarbeitet und an die EU-Regelwerke angepasst. Die European Rules of the Air (Sera) wurden in deutsche Vorschriften überführt.

Aus Info wird Radio

Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die allgemeine Luftfahrt in Deutschland: Das Rufzeichen von unkontrollierten Flugplätzen, also Plätzen ohne Fluginformationsdienst (im Jargon: Aerodrome Flight Information Service oder kurz Afis), die in der Regel nach Sichtflugregeln (VFR) angeflogen werden, ist geändert worden. Die Bodenfunkstationen an den Plätzen werden statt wie bisher mit Info ab sofort mit Radio angesprochen.

Plätze mit Afis sind auch nach Instrumentenflugregeln (IFR) anfliegbar und werden auch weiterhin mit Information gerufen. Zudem darf nun auch der Namen des Flugzeugherstellers oder das Flugzeugmodell vor dem Kennzeichen genannt werden. Damit dürfen sich Pilotinnen und Piloten jetzt beispielsweise mit Cessna EABC oder Skyhawk EABC anstatt D-EABC melden. Die Regelungen sind seit dem 8. Februar in Kraft.

Änderungen sollen Flugplätze vornehmen

Im Luftfahrthandbuch Deutschland, kurz AIP (Aeronautical Information Publication), sollen die Änderungen schnellstmöglich über die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde von den jeweiligen Flugplätzen vorgenommen werden, teilt das Bundesamt für Flugsicherung mit. Eine Änderung der Frequenzurkunde bei der Bundesnetzagentur ist proaktiv nicht nötig.