Germanwings-AbsturzDas sagt der Schlussbericht zu Flug 4U9525

Die französische Untersuchungsbehörde Bureau d'Enquêtes et d'Analyses BEA präsentierte den Schlussbericht zum Germanwings-Unglück. Sie fordert wichtige Änderungen.

Top-Jobs

.

Verkehrsleiter vom Dienst (m/w/d)

Memmingen
Feste Anstellung
Flughafen Memmingen GmbH
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
skyside logo 2

Captain for Falcon 2000 EX EASy or LX (S)

Skyside Aviation
Business Aviation
Feste Anstellung
Österreich
Vollzeit
Top jobs
.

Ausbildung zum Apron Controller (m/w/d) am Flughafen Frankfurt

Frankfrut
Vorfeldkontrolle
FRA-Vorfeldkontrolle GmbH
Deutschland
Vollzeit
Top jobs

Es ist fast ein Jahr her, seit der Airbus A320-200 von Germanwings in den französischen Alpen zerschellte. Bei dem Unglück starben 150 Menschen. Herbeigeführt hat es Kopilot Andreas L. Er hat den Piloten aus dem Cockpit ausgeschlossen und den Autopilot auf 100 Fuß Höhe programmiert. Die Fakten zu Flug 4U9525 sind inzwischen mehrheitlich klar (hier lesen Sie das Protokoll zu Flug 4U9525). Nun geht es vor allem noch um die Aufarbeitung der persönlichen Umstände des Kopiloten, die zum tragischen Unfall vom 24. März 2015 führten.

Am Sonntag (13. März) präsentierte die französische Untersuchungsbehörde Bureau d'Enquêtes et d'Analyses BEA nun ihren Schlussbericht. Diesen Fragen werden besonders viel Raum eingeräumt. Die Experten des BEA zeigten nochmals auf, dass Andreas L. zwischen August 2008 und Juli 2009 eine schwere depressive Phase durchmachte. Psychotische Störungen wies er da aber nicht auf. Er bekam zur Behandlung Antidepressiva. In dieser Zeit versuchte er sein Fähigkeitszeugnis der Mediziner zu erneuern. Das wurde zuerst nicht gewährt, der Arzt verlangte eine Beurteilung durch einen Spezialisten. Im Juli 2009 bekam L. dann sein Zeugnis.

Zeugnisse laufend erneuert

In der Folge konnte der Kopilot sein Fähigkeitszeugnis regelmäßig erneuern. Im Dezember 2014 begann dann eine neuer Schub. L. hatte Seh- und Schlafprobleme und besuchte unzählige Ärzte. Er wurde erneut mit Antidepressiva behandelt. Germanwings als Arbeitgeber bekam gewisse Angaben über dem Zustand von L. mitgeteilt, viel bekam die Fluggesellschaft nicht. Ein Hausarzt hatte L. im März geraten, sich in eine Klinik einzuweisen. Hier gilt bis anhin aber eine Pflicht zur Selbstanzeige. L. flog weiter. Dabei war er dazu am Tag des Unglücks eindeutig nicht in der Lage, wie das BEA festhält.

Was schließen die Behörden nun daraus? Die wichtigsten wunden Punkte sind gemäß dem BEA:

1. Bruch des Arztgeheimnisses: Man hätte den Kopiloten stoppen können, so das BEA. Ärzte hätten erkannt, dass Andreas L. nicht fliegen könne. Doch wegen des Arztgeheimnisses seien sie gezwungen gewesen, zu schweigen. Das müsse man in Frage stellen - nicht generell, sondern in speziellen Fällen. Dies müsse dann passieren, wenn es ein öffentliches Interesse gebe. Hier seien die Gesetze bislang zu wenig klar. Das bremse Mediziner, in heiklen Fällen zu handeln. Es brauche hier eine klare Regel, wann Ärzte das Arztgeheimnis brechen dürfen. Das müsse weltweit geschehen, so das BEA.

2. Problem Selbstdeklaration: Derzeit gebe es keine genauen Vorschriften zur Zertifizierung von Piloten mit psychischen Problemen, so die Experten des BEA. Hier müsse man etwas ändern. So funktioniere das Prinzip der Selbstdeklaration von Problemen durch den Piloten bei psychischen Störungen schlecht. Die Selbsteinschätzung funktioniere oft nicht mehr. Der Pilot könne zudem dadurch Einkommen und Status verlieren. Hier müsse man Anreize geben, dass das nicht passiere, so das BEA. Mitarbeiter französischer Atomkraftwerke hätten beispielsweise eine Garantie, einen gleich gut bezahlten Job in einem anderen, weniger sensiblen Bereich zu erhalten.

3. Erkennen psychischer Probleme: Regelmäßige, detaillierte psychologische Tests aller Piloten, um schwere psychische Erkrankungen aufzudecken, seien unproduktiv und teuer, findet das BEA. Es könne jedoch hilfreich sein, die psychische Gesundheit von Piloten mit einer Geschichte psychischer Erkrankungen regelmäßig zu überprüfen. Für solche Piloten sollten die Tauglichkeitszeugnisse zudem allenfalls eine beschränkte Gültigkeit haben oder betriebliche Beschränkungen beinhalten.

4. Fliegen mit Antidepressiva: Die Easa müsse zudem Regeln erlassen, unter welchen Umständen Piloten mit psychischen Problemen fliegen dürfen. Man müsse genauer wissen, welche Antidepressiva welche Folgen haben könnten.

5. Mehr Unterstützung durch die Fluggesellschaften: Es brauche bei Airlines mehr Mittel zur Unterstützung von Piloten mit psychischen Problemen. Eine Idee ist die Einführung von Selbsthilfegruppen und Meldestellen. Das solle Piloten, deren Familien und Kollegen helfen, persönliche und psychische Gesundheitsprobleme zu melden und zu besprechen.

Mehr zum Thema

Eine Boeing 747 der Corsair am Flughafen Schönefeld.

Schönefeld - vom DDR- zum Billigflieger-Flughafen

Eurowings entstand am 1. Februar 1993 aus der Fusion von Nürnberger Flugdienst NFD und Reise- und Industrieflug RFG.

500 Mark, Flamingos und Flüge für KLM - wie Eurowings zu Lufthansa fand

CRJ 900 von Lufthansa Cityline: Ein Flieger wie dieser war aktuell betroffen.

Lufthansa macht bei Cityline 2 vorwärts

Embraer E195 von Lufthansa Cityline: Die neue Konzernairline soll Cityline ähneln.

Neue Lufthansa-Airline soll 40 Flugzeuge bekommen

Video

MD-11 kurz vor dem Abheben: Das Flugzeug verlor ein Triebwerk
Eine Frachtmaschine von UPS ging beim Start in Louisville in Flammen auf, mindestens zwölf Menschen kamen ums Leben. Nun schildert die US-Unfallbehörde NTSB erste Erkenntnisse. Und erste Hinweise, worauf die Ermittlungen sich konzentrieren.
Laura Frommberg
Laura Frommberg
Der Moment des Unfalls: Die McDonnel Douglas MD-11 geht in einem Feuerball auf.
Elf Menschen starben beim Unglück in Louisville. Doch was führte genau zum fatalen Crash der McDonnell Douglas MD-11 von UPS? Was bisher bekannt ist.
Laura Frommberg
Laura Frommberg
UPS MD-11F
Eine McDonnell-Douglas MD-11 von UPS Airlines ist beim Start am Flughafen Louisville in den USA verunglückt. Es gibt mindestens sieben Tote.
Jakob Wert
Jakob Wert