Seit rund viereinhalb Jahren steht ein Airbus A321 verwahrlost am Flughafen Genf. Er sitzt dort fest seit dem 27. Februar 2022, also kurz nachdem Russland die Ukraine angriff. Das Flugzeug von Aeroflot mit dem Kennzeichen VP-BOE kam aus Moskau und sollte auch dorthin zurückfliegen, doch die europäischen Lufträume wurden vohrer für russischen Flugzeuge gesperrt.
Aeroflot-A321 soll Risse in der Struktur haben
Die irische Firma Teneo Restructuring Ireland soll als Liquidator GTLK-Vermögenswerte im Ausland beschlagnahmen und verkaufen, um geschädigte Gläubiger zu entschädigen. Teneo soll schon rund 70 Flugzeuge und 20 Schiffe aufgespürt und teilweise bereits verkauft haben. Doch der Airbus A321 in Genf ist in einem sehr schlechten Zustand. Seit viereinhalb Jahren gab es keine Wartung, nicht einmal die Triebwerke wurden abgedeckt. Auch soll es mittlerweile auch große Probleme mit der Elektronik sowie Risse in der Struktur des Flugzeuges geben. Die Chancen, dass es je wieder abhebt, gelten als gering.
Aber warum geriet die VP-BOE überhaupt in einen so einen jämmerlichen Zustand? Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, zuständig für Sanktionsumesetzungen, verweist auf Anfrage von aeroTELEGRAPH auf die «Verordnung über Maßnahmen in Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine», die seit März 2022 gilt und Sanktionen gegen Russland umsetzt.
Überholung und Wartung zu russischen Gunsten verboten
Eine der Maßnahmen darin ist die «Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, einschließlich Luftfahrzeugen, die sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen gehören», erklärt das Seco. «Eine weitere Maßnahme betrifft das Verbot des Verkaufs und der Ausfuhr von Luftfahrzeugen sowie der Überholung oder Wartung von Luftfahrzeugen zugunsten von Personen oder Unternehmen in Russland.» Zudem sei es russischen Flugzeugen untersagt, auf Schweizer Hoheitsgebiet zu starten oder zu landen.
Wörtlich heißt es in Artikel 9 der Verordnung: «Die Überholung, die Reparatur, die Inspektion, der Ersatz, die Modifizierung und die Behebung von Mängeln an einem Luftfahrzeug oder einer Komponente mit Ausnahme der Vorflugkontrolle für Personen und Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten, wenn sich die Tätigkeit auf Güter nach Anhang 3 bezieht.» In diesem Anhang 3 sind Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge sowie Teile davon und dafür aufgeführt.
Im Einzelfall kann Schweiz Werterhalt berücksichtigen
Sprich: Selbst wenn jemand da ist, der ein Interesse und die Mittel hat, solch ein Flugzeug warten zu lassen, ist diese Wartung nicht gestattet.
«Nicht alle von den Sanktionen betroffenen Luftfahrzeuge unterliegen denselben Bestimmungen der Verordnung», hält das Seco fest. «Welche Vorschriften auf ein bestimmtes Luftfahrzeug anwendbar sind, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.» Zwar äußere man sich nicht öffentlich zu Einzelfällen. Jedoch könne das Seco nach Prüfung des Einzelfalls «Maßnahmen bewilligen, die auf den Werterhalt des Luftfahrzeugs ausgerichtet sind». Dies scheint bei der VP-BOE allerdings nicht geschehen zu sein.
Sicherheits- oder Umweltrisiken würden Handeln erfordern
Von solchen Ausnahmen abgesehen, behält sich das Staatssekretariat ein Eingreifen für andere Fälle vor, die beim Airbus A321 in Genf aber derzeit offenbar ebenfalls nicht vorliegen. «Nach der Praxis des Seco sind insbesondere Maßnahmen zulässig, die dazu dienen, akute Sicherheits- oder Umweltrisiken abzuwenden sowie die Betriebssicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Flughafenbetriebs sicherzustellen», erklärt es.
Der Unterschied zum Aeroflot-A320 am Flughafen München
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