Man muss gar keine Aktien besitzen, um mit ihnen Geld zu verdienen. Das denkt man sich offenbar beim US-Investmentunternehmen Value Recapture Partners. Die Firma hat ein Geschäftsmodell, das für europäische Leserinnen und Leser kurios erscheinen dürfte. Es kauft Anlegern mögliche Schadenersatzansprüche ab. Geht eine Klage später erfolgreich aus, kann sich das Geschäft lohnen. Versucht hatte die Firma das bei Boeing auch, wie View from the Wing berichtet.
Value Recapture hatte den amerikanischen Flugzeugbauer und dessen früheren Chef Dennis Muilenburg im Dezember 2023 verklagt. Der Vorwurf: Boeing habe Anleger nach den beiden tödlichen Abstürzen der Boeing 737 Max mit irreführenden Aussagen über die Sicherheit des Flugzeugs, die Untersuchungen und die Wiederzulassung getäuscht. Nur: Value Recapture hatte nie Aktien von Boeing besessen.
Die Besitzer der Aktien von Boeing wurden abgewickelt
Die eigentlichen Aktienkäufer waren zwei Investmentfonds von Valinor Capital. Sie hatten im Sommer 2019 in Boeing investiert. Also erst, nachdem im Oktober 2018 in Indonesien und im März 2019 in Äthiopien zwei Boeing 737 Max abgestürzt waren. Insgesamt starben 346 Menschen. Auch das weltweite Flugverbot für den Flugzeugtyp war damals bereits verhängt.
Die Fonds waren dennoch der Ansicht, Boeing habe sie mit späteren Aussagen in die Irre geführt. Als sie ihre Geschäfte abwickelten, wollten sie sich aber nicht selbst auf einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit einlassen. Deshalb verkauften sie ihre Ansprüche im Juli 2020 an Value Recapture.
Ein Haken bei der Klage gegen Boeing
Genau darauf ist das Unternehmen spezialisiert. Es übernimmt mögliche Forderungen von Investmentfonds, die geschlossen werden sollen. Die ursprünglichen Anleger bekommen dafür Geld, ohne den Ausgang eines Gerichtsverfahrens abwarten zu müssen. Value Recapture wiederum setzt darauf, später mehr aus den Ansprüchen herauszuholen.
Doch bei der Klage gegen Boeing gab es einen Haken. Nach amerikanischem Wertpapierrecht dürfen grundsätzlich nur diejenigen wegen entsprechender Täuschung Schadenersatz verlangen, die die betroffenen Aktien tatsächlich gekauft oder verkauft haben. Ausnahmen für übertragene Ansprüche sind zwar möglich. Die Richterin Virginia Kendall sah im Fall von Value Recapture aber keine Grundlage dafür.
Richterin nicht von den Argumenten überzeugt
Bereits im Februar 2026 hatte sie die Klage abgewiesen. Das Unternehmen bekam noch eine Chance, seine Argumente nachzubessern. Doch auch der zweite Anlauf überzeugte die Richterin nicht. Am 15. Oktober wies sie die Klage endgültig ab. Eine erneute Überarbeitung ist damit ausgeschlossen, eine Berufung bleibt möglich.
Für Boeing ist das ein Erfolg, ohne dass das Gericht die eigentlichen Betrugsvorwürfe prüfen musste. Ob der Hersteller Anleger mit seinen Aussagen zur 737 Max tatsächlich getäuscht hatte, blieb in diesem Verfahren offen. Ganz ohne Folgen waren Boeings damalige Aussagen allerdings ohnehin nicht geblieben. Bereits 2022 hatte sich der Hersteller mit der amerikanischen Börsenaufsicht SEC auf eine Zahlung von 200 Millionen Dollar geeinigt. Der frühere Chef Dennis Muilenburg zahlte zusätzlich eine Million Dollar. Beide räumten die Vorwürfe dabei weder ein noch bestritten sie diese.
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