Cello im Flugzeug (Symbolbild): Es wird wohl immer noch einen Sitz brauchen.

EU erleichtert Musikerinnen und Musikern das Fliegen mit Instrumenten

Wer mit einem Musikinstrument fliegt, weiß oft erst am Gate, ob es mit in die Kabine darf. Das soll sich ändern. Die Europäische Union hat sich auf neue Regeln geeinigt, die Musikerinnen und Musikern mehr Planungssicherheit geben.

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Der Fall der Geigerin Carolin Widmann sorgte Ende vergangenen Jahres für Schlagzeilen. Weil ihr Geigenkasten zu groß für die Handgepäckregeln war, musste sie ihre mehrere Millionen Euro teure Violine während eines Fluges mit Lufthansa ohne schützende Hülle auf dem Schoß mitführen. Nun reagiert die Europäische Union. Allerdings nicht auf den Einzelfall bezogen, sondern allgemein.

Der Vorfall hatte die Probleme vieler Musikerinnen und Musiker sichtbar gemacht. Je nach Fluggesellschaft gelten bislang unterschiedliche Vorgaben für Instrumente an Bord. Oft entschied sich erst am Gate, ob eine Geige, Trompete oder Gitarre mit in die Kabine durfte oder eingecheckt werden musste. Einheitliche europäische Regeln gibt es bislang nicht.

Airlines müssen besser informieren

Das soll sich jetzt ändern. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich vorläufig auf neue Vorschriften verständigt. Fluggesellschaften müssen künftig klar und leicht auffindbar über ihre Handgepäckregeln informieren und erläutern, unter welchen Bedingungen Musikinstrumente in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden können.

Kleinere Instrumente wie Geigen oder Trompeten sollen künftig grundsätzlich in der Kabine mitreisen dürfen, sofern sie sich sicher im Gepäckfach oder unter einem Sitz verstauen lassen. Für größere Instrumente - etwa Celli - dürfen Fluggesellschaften weiterhin einen zusätzlichen Sitz verlangen. Zudem sollen Instrumente im Frachtraum, sofern möglich, in einem beheizten Bereich transportiert werden.

Lufthansa hat bereits reagiert

Auch Lufthansa hatte nach dem Fall Widmann bereits reagiert und ihre Vorgaben angepasst. Statt einer starren Längenbegrenzung gilt für kleinere Instrumente inzwischen eine Summenregel aus Höhe, Breite und Tiefe. Mit den neuen EU-Vorgaben dürften Musikerinnen und Musiker künftig jedoch nicht nur bei einer Airline, sondern europaweit mit deutlich mehr Planungssicherheit reisen können.

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Redaktion