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Gesetz

BKA erfährt bald fast alles über Flugäste

Name, Anschrift, Telefonnummer und vieles mehr - all diese Daten von Passagieren werden künftig vom deutschen Bundeskriminalamt gespeichert. Ziel ist die Terrorbekämpfung.

Airlines müssen bald Fluggastdaten ihrer Passagiere an das Bundeskriminalamt BKA übermitteln. Dazu gehören etwa Name, Anschrift und Kontaktangaben der Reisenden, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, ebenso Flugscheindaten sowie Angaben zum Vielflieger-Status und zum Reiseverlauf sowie viele andere Daten mehr.

All das sieht das Fluggastdatengesetz vor, das in der aktuellen Form am 25. Mai in Kraft tritt und eine EU-Richtlinie umsetzt. Das BKA speichert die Daten fünf Jahre lang. Nach den ersten sechs Monaten werden sie anonymisiert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schreibt, Daten könnten auch «gerastert und mit weiteren Datenbanken abgeglichen sowie an europäische Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden».

Terror und schwere Kriminalität im Visier

Betroffen sind alle Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs, die nicht militärischen Zwecken dienen und die von Deutschland aus starten und in einem anderen Staat landen oder in einem anderen Staat starten und in Deutschland landen oder zwischenlanden. Ziel ist laut dem Gesetz die «Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität».