iPad an Bord der Schweizer Airline Skywork: Bald auch bei Start und Landung?

iPad-Verbot bald Vergangenheit

Die US-Behörden wollen den Gebrauch von Gadgets bei Start und Landung bald erlauben. Erst aber braucht es letzte Tests.

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«Zur Landung bitten wir Sie, alle elektronischen Geräte auszuschalten» - Vielflieger kennen die Ansage. Sie kommt meist im ungünstigsten Moment: die Excel-Tabelle steht vor der Vollendung, der Vortrag ist fast fertig, der Film ist gerade an einer Schlüsselstelle. Bislang kannte die Besatzung kein Erbarmen. Die Geräte gelten als potenziell störend, wenn nicht gar gefährlich und müssen daher bei Landung und Start ausgemacht werden. Die amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) will die Bestimmungen aber nun lockern. Das Nutzungsverbot wird überprüft, wie die New York Times berichtet.

Das Umdenken ist eine Folge davon, dass es kaum belegbare Zwischenfälle mit solchen Geräten gibt, welche die Bordelektronik beeinflusst hätten. Die einzigen Ereignisse beziehen sich meist auf überhitzte oder brennende Akkus. Bisher war es an den Fluggesellschaften, zu beweisen, dass solche Geräte keine Störungen verursachen. Solange der Beweis nicht erbracht wurde, galten die Geräte als prinzipiell gefährlich - und sind daher strikte verboten. Wollte eine Airline bisher ihren Passagieren den Gebrauch von Tablets und Computern während Start und Landung ermöglichen, so muss sie also den Unbedenklichkeitstest machen. Für jeden Flugzeugtypen, mit jedem Gerät.

Handys bleiben aus

Für eine Zulassung des iPads beispielsweise müsste die Gesellschaft einen Testflug mit jedem Flugzeug-Typen ohne Passagiere durchführen - mit allen erhältlichen iPad-Modellen. Dieser Aufwand lohne sich für eine Airline nicht, sagt Abby Lunardini, Sprecherin der Fluggesellschaft Virgin America zur New York Times. Da die Airlines den hohen Aufwand kaum betreiben können und wollen, könnte die FAA diese Tests künftig selbt durchführen. Davon ausgeklammert bleiben Mobiltelefone und Smartphones. Diese Geräte will die Behörde weiterhin verbannt sehen.

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