Kleinflugzeuge mit N-Registrierungen: Zahlreiche Flugzeuge müssen erstmal am Boden bleiben.

Auch Deutschland und Europa betroffen Behörde zieht Registrierungen zurück: 800 Kleinflugzeuge müssen sofort am Boden bleiben

Viele Kleinflugzeuge sind in den USA registriert, obwohl sie nicht in den USA fliegen. Die Luftfahrtbehörde hat einem Treuhänder, der solche Registrierungen vermittelt, die Lizenz entzogen. 800 Kleinflugzeuge müssen darum sofort am Boden blieben - auch in Europa.

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Es war eine kleine Meldung, welche die Luftfahrtbehörde der USA am Dienstag (13. Januar) veröffentlichte: Alle Flugzeugregistrierungen, die über die Southern Aircraft Consultancy erfolgt seien, seien mit sofortiger Wirkung ungültig, heißt es darin. Doch die Anordnung der Federal Aviation Administration FAA hat weitreichende Folgen. Umgehend dürfen rund 800 Flugzeuge, vor allem Kleinflugzeuge von der Cessna 150 bis zur Cirrus SR22 nicht mehr abheben, weil ihre Registrierungen ungültig sind.

Die Southern Aircraft Consultancy ist ein britisches Unternehmen mit Sitz in Norwich. Es hat sich auf die Registrierung und Verwaltung von Flugzeugen spezialisiert und bietet vor allem Treuhanddienstleistungen an. Diese ermöglichen es ausländischen Eigentümern, ihre Flugzeuge im Zivilregister der USA eintragen zu lassen. Southern Aircraft Consultancy agiert dabei als Treuhänder und hält die Flugzeuge formal in ihrem Besitz, ohne dass die Eigentümer selbst in den USA ansässig sein müssen.

Registrierung in den USA bringt zahlreiche Vorteile

Doch warum sollte man sein Flugzeug in den USA registrieren, wenn das Flugzeug in Europa fliegt? Eine N-Registrierung, also eine Registrierung in den USA, spart Kosten und Bürokratie. Die Wartung ist günstiger und weniger aufwändig als nach Easa-Vorgaben. Zudem sind N-registrierte Flieger international gefragter, da die FAA-Standards weltweit anerkannt werden. Pilotinnen und Piloten können damit global fliegen, EU-Bürger benötigen jedoch zusätzlich eine Easa-Lizenz. Viele Eigentümer schätzen die FAA-Regeln, weil sie als weniger streng gelten als die europäischen.

Die FAA begründet den Entzug sämtlicher Registrierungen damit, dass die Southern Aircraft Consultancy bei der Einreichung der Registrierungsanträge gegen die US-Staatsbürgerschaftsbestimmungen verstoßen hat. Für die Registrierung eines Flugzeugs über einen Treuhandvertrag muss der Treuhänder entweder US-Staatsbürger sein oder als dauerhaft ansässiger Ausländer gelten – eine Voraussetzung, die das britische Unternehmen nicht erfüllte.

Neue US-Registrierung wird schwieriger

Was bedeutet das jetzt für die rund 800 betroffenen Flugzeuge? Zunächst müssen sie alle am Boden bleiben. Um wieder starten zu können, müssen Betroffene ihr Flugzeug entweder in einem anderen Land oder in den USA neu registrieren, was nicht so einfach ist. Sie müssen die rechtlichen Bedingungen erfüllen, einen Antrag sowie einen Eigentumsnachweis bei der FAA einreichen und die Registrierungsgebühr von 5 Dollar entrichten.

Im Anschluss erhalten sie eine vorläufige Betriebsgenehmigung, die nur für Flüge innerhalb der USA gilt. Diese Genehmigung bleibt so lange gültig, bis die FAA den Antrag endgültig genehmigt oder ablehnt. Betreiber mit Sitz außerhalb der USA, können bereits bei der Antragstellung eine Erklärung über internationale Operationen, die sogenannte Declaration of International Operations oder DIO, einreichen. Dies ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung des Antrags.

In Deutschland drohen ohne gültige Registrierung hohe Strafen

Wie viele Flugzeuge in Europa oder Deutschland betroffen sind, ist aktuell unklar. Klar ist, dass Southern Aircraft Consultancy einen bekannten und beliebten Weg für ausländische Eigentümer boten, um eine US-Registrierung zu erhalten. Es gibt keine genaue Zahl für N-registrierte Flugzeuge in Deutschland.

Ist die Registrierung eines Flugzeugs in Deutschland ungültig, darf es nicht mehr starten. Das Luftfahrt-Bundesamt LBA ordnet in diesem Fall eine sofortige Betriebsuntersagung an. Ein Verstoß dagegen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Gleichzeitig erlischt der Versicherungsschutz, und Flugplätze sind berechtigt, das Flugzeug stillzulegen oder hohe Abstellgebühren zu erheben.

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