Jet von Lufthansa mit Bundesadler-Logo: Die EU prüft die Beihilfen erneut.

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Lufthansa/Montage aeroTELEGRAPH

Folgen von EU-Urteil

EU schaut sich Lufthansa Groups Marktmacht in Düsseldorf und Wien an

Condor und Ryanair hatten gegen die Staatshilfen geklagt und Recht bekommen. Jetzt reagiert die EU-Kommission und schaut sich die Corona-Hilfen für Lufthansa Group erneut an - und dieses Mal vertieft.

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Vor 14 Monaten veröffentlichte der Europäische Gerichtshof sein Urteil. Die EU-Kommission hätte die sechs Milliarden Euro schweren Corona-Staatshilfen an Lufthansa Group teilweise nicht genehmigen dürfen, so sein Fazit. Das Gericht gab damit Condor und Ryanair recht, die gegen die Genehmigung der Hilfsgelder an den deutschen Konzern geklagt hatten.

In der Begründung des Europäischen Gerichtshofes hieß es, der EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. So befand das Gericht, Lufthansa Group hätte sich die nötigen finanziellen Mittel durchaus selbst an den Kapitalmärkten besorgen können, statt den Staat um Hilfe zu bitten. Zudem habe die Kommission die Marktmacht der deutschen Gruppe an einigen Flughäfen unterschätzt.

War Lufthansa Group wirklich förderungswürdig?

Jetzt reagiert die EU-Kommission auf das Urteil. Sie hat eine vertiefte Untersuchung der 2020 von Deutschland gewährten Hilfen gestartet, wie sie am Montag (8. Juli) bekannt gab. Man werde sich dabei in Bezug auf die Staatshilfe anschauen, ob Lufthansa wirklich förderungswürdig gewesen sei, wie groß die Marktmacht der Gruppe in Frankfurt und München, aber auch in Düsseldorf und Wien sei, oder auch, wie die Bedingungen für die Staatshilfe ausgestaltet gewesen seien.

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