Letzte Aktualisierung: um 11:30 Uhr

Trotz Sanktionen

Aeroflot kauft Leasingfirmen acht Airbus A330 ab

Die russische Nationalairline hat acht Airbus A330 erworben. Möglich macht das eine Ausnahmeklausel in der Sanktionsverordnung der EU. Sie hilft Aeroflot und den Leasingfirmen.

Es geht um Hunderte von Flugzeugen: Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine verabschiedete die Europäische Union harte Sanktionen. Auch Leasingfirmen sind davon betroffen. Sie mussten ihre Verträge mit russischen Kunden bis Ende März kündigen.

Doch die russischen Fluggesellschaften wollen die Flugzeuge behalten. Das passiert mitunter auf illegalem Weg, indem die Flieger einfach nicht zurückgegeben werden. Es gibt allerdings auch andere Möglichkeiten, wie das Beispiel Aeroflot zeigt. Die russische Nationalairline hat in den vergangenen Wochen acht Airbus A330 von ausländischen Leasinggebern erworben.

Für Flüge auf die Maledvien oder in die Türkei

«Die A330 wurden im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen von ausländischen Leasinggebern zurückgekauft. Die Flugzeuge wurden in das russische Register überführt», teilt die Fluglinie der Nachrichtenagentur Tass mit. Für Aeroflot seien Eigentumszertifikate der Russischen Föderation ausgestellt worden. Die Airbus A330 sind für Aeroflot wichtig, um die verbliebenen Langstreckenziele bedienen zu können. So sollen sie unter anderem für Flüge auf die Malediven, in die Türkei und nach Usbekistan eingesetzt werden

Von welchen Leasingfirmen die Airbus A330 stammen, erklärte Aeroflot nicht. Gemäß dem Luftfahrtdatenanbieter CH Aviation besitzt die Airline zwölf A330, von denen vier geleast sind – bei Aercap, Gecas und Goshawk.

Änderung in der Sanktionsverordnung

Möglich macht den Kauf der Jets eine Ausnahmeregelung in der Sanktionsverordnung der EU, die am 8. April vorgenommen wurde. Die «Übertragung des Eigentums an dem Luftfahrzeug nach vollständiger Begleichung der Leasingverbindlichkeiten» heißt es darin. Sprich: Aeroflot musste erst alle Leasingraten bezahlen und konnte dann das Flugzeug der Leasingfirma abkaufen.

Die Ausnahmeregelung hat für beide Parteien Vorteile. Leasinggesellschaften sichern sich Vermögenswerte. Aeroflot kommt den Verpflichtungen nach und kann nach einer Aufhebung der Sanktionen in der Zukunft einfacher wieder mit den westlichen Leasinggebern ins Geschäft kommen, statt erst alte Ausstände begleichen zu müssen. Zudem verhindert sie Beschlagnahmungen an ausländischen Flughäfen.