Richter lehnt Antrag abZwischen-Niederlage für Airbus im A350-Streit mit Qatar Airways

Noch immer schwelt der Streit zwischen Airbus und Qatar Airways. Ein Richter rüffelte jetzt den Flugzeugbauer.

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Flugzeughersteller

«Ich mag die Unabhängigkeit der britischen Gerichte und ich mag das britische Gesetz» – so begründete Akbar Al Baker, Chef von Qatar Airways, noch kürzlich während der Generalversammlung des Airlinedachverbands Iata, warum man den Streit um Lackschäden am Airbus A350 im Vereinigten Königreich austrage. Beide Unternehmen hatten sich geeinigt, vertragliche Dispute dort auszufechten.

Doch genau das nahm Airbus laut einem Bericht von Reuters zum Anlass, Dokumente, die Qatar Airways sehen wollte, nicht auszuhändigen. Oder zumindest versuchte man das. Airbus berief sich in einem Antrag auf ein Gesetz aus dem Jahr 1968. Das Statut hatte die Regierung von Charles de Gaulle erlassen, um französische Unternehmen vor repressiven Forderungen ausländischer Gerichte schützen, insbesondere aus den Vereinigten Staaten, zu schützen.

Sonderbeauftragten beantragt

Das Gesetz hindert französische Unternehmen vereinfacht gesagt daran, sensible Wirtschaftsinformationen an ausländische Gerichte weiterzugeben, wenn nicht spezielle Mechanismen feststehen. Daher hatte der Flugzeughersteller beantragt, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der für die Übermittlung der Dokumente an Qatar Airways verantwortlich ist.

Man könne andernfalls in Frankreich strafrechtlich belangt werden, wenn ein solcher Beauftragter nicht eingesetzt wird. Der Richter sah das aber anders. «Das ist meines Erachtens meilenweit von dem entfernt, worum es in diesem Fall geht», sagte Richter David Waksman. «Dies ist kaum das Beispiel eines unwilligen, verletzlichen französischen Unternehmens, das sich nun mit einer äußerst aufdringlichen und bedrückenden Form der Offenlegung konfrontiert sieht.»

Rüffel vom Richter

Außerdem rüffelte der Richter Airbus, und kritisierte den Flugzeughersteller für Langsamkeit bei der Beantragung des Sonderbeauftragten. Ganz neu ist der Mechanismus indes nicht. Bereits bei den Ermittlungen und Verhandlungen zum Korruptionsskandal vor einigen Jahren wählte man einen ähnlichen Weg. Airbus erklärte gegenüber Reuters, man habe sich bemüht, die geltenden Gesetze einzuhalten. Es sei nicht darum gegangen, die Offenlegungspflicht einzuschränken.

Der Disput hatte eigentlich harmlos begonnen. Im Januar 2021 wurde ein Airbus A350 von Qatar Airways in Irland für eine Sonderlackierung zur WM vorbereitet. Zum Vorschein kamen nach dem Abtragen des alten Farbkleides Schäden bei der Oberflächenbeschichtung.

Airbus: Probleme kosmetisch

Ein rein kosmetisches Problem, versicherte Airbus. Qatar Airways sah das anders. Die Airline erklärte öffentlich, dass kein genügender Blitzschutz mehr bestehe. Die katarische Luftfahrtbehörde verhängte schließlich sogar ein Grounding für 21 A350 der Nationalairline. Airbus erklärt weiterhin: Das Grounding ist nicht gerechtfertigt, die Sicherheit ist nicht beeinträchtig, das Problem kosmetisch. Eine Entscheidung im Verfahren wird kommendes Jahr erst erwartet.

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