Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober zwei Gesetze zur Luftfahrt beschlossen. Eines davon regelt die nationale Umsetzung der europäischen Verordnung Re Fuel EU Aviation, die verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe vorsieht. Das Luftfahrt-Bundesamt erhält damit zusätzliche Befugnisse zur Überwachung der Vorgaben. Bei Verstößen kann es Sanktionen verhängen. Dazu gehören Bußgelder sowie Abgaben, wenn Fluggesellschaften ihre europarechtlichen Betankungspflichten verletzen.
Mit dem zweiten Gesetz erhält das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein neues Sanktionsinstrument. Es kann künftig sogenannte Warnungsgelder verhängen, wenn Flugsicherungsdienste behördliche Anordnungen nicht, fehlerhaft oder verspätet befolgen. Anders als bei einem Bußgeld muss dafür kein Verschulden nachgewiesen werden.