Brasiliens Zivilluftfahrtbehörde Anac aktualisiert die Regeln für den Transport von Powerbanks in der Kabine. Sie tut dies, in dem sie eine Anweisung zum Transport gefährlicher Güter anpasst und die dabei die verschärften Spezifikationen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Icao übernimmt.
Es gelten nun folgende Regeln:
- Powerbanks müssen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden (bereits bestehende Regel, jetzt bekräftigt)
- Jeder Eeisende darf höchstens zwei Powerbanks mitführen;
- Die Geräte müssen eine Kapazität von bis zu 100 Wh haben. Modelle zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft. Geräte über 160 Wh sind verboten und müssen vor dem Betreten des Flugzeugs entsorgt werden
- Das Aufladen von Powerbanks an Bord des Flugzeugs ist verboten
- Es wird empfohlen, Powerbanks an Bord nicht zum Laden anderer elektronischer Geräte zu verwenden
- Powerbanks müssen gegen Kurzschluss geschützt sein, mit isolierten Kontakten oder in der Originalverpackung.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Risiko von Bränden in der Kabine zu verringern, da Lithiumbatterien Fehlfunktionen aufweisen können, die zu Überhitzung führen.
Die Behörde betont, dass Fluggesellschaften auch strengere Regeln auf Grundlage ihrer betrieblichen Risikobewertungen anwenden können.