Österreich: Oberster Gerichtshof erklärt 14 Zusatzgebühren von Ryanair für unzulässig
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat 14 von 15 Zusatzgebühren in den Beförderungsbedingungen von Ryanair für unzulässig erklärt, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitteilt, der die Verbandsklage im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingebracht hatte. Dies betreffe unter anderem die 55-Euro-Gebühr für den Check-in am Flughafen, Gebühren für obligatorische Familiensitze oder 15 Euro für eine Bordkarte