Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat 14 von 15 Zusatzgebühren in den Beförderungsbedingungen von Ryanair für unzulässig erklärt, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitteilt, der die Verbandsklage im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingebracht hatte. Dies betreffe unter anderem die 55-Euro-Gebühr für den Check-in am Flughafen, Gebühren für obligatorische Familiensitze oder 15 Euro für eine Bordkarte
Nach Auffassung des Gerichts sind zahlreiche Klauseln intransparent formuliert und benachteiligen Verbraucher unangemessen. So könnten einige Gebühren selbst dann anfallen, wenn Ryanair den Grund dafür selbst verursacht habe.
Das Urteil stärkt nach Einschätzung des VKI die Preistransparenz und den Verbraucherschutz. Betroffene, die entsprechende Gebühren auf Grundlage dieser oder vergleichbarer Klauseln bezahlt haben, können laut dem Verein eine Rückerstattung verlangen. Dafür stellt der VKI auf seiner Website einen Musterbrief bereit.