Brasilianische Rettungskräfte finden die Heckflosse des A330: Kommt es zehn Jahre später zum Prozess?
Absturz von Flug AF447 im Jahr 2009

Staatsanwaltschaft will Prozess gegen Air France

Vor zehn Jahren kamen beim Absturz eines Airbus A330 von Air France 228 Menschen ums Leben. Jetzt will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Fluglinie erheben.

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Die französische Staatsanwaltschaft möchte Air France wegen dem Absturz von Flug AF447 im Jahr 2009 vor Gericht ziehen. Das berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP und schreibt, der Vorwurf laute unter anderem auf Fahrlässigkeit. Die Fluggesellschaft soll demnach ihre Piloten des verunglückten Airbus A330 nicht ausreichend darauf vorbereitet haben, wie sie auf Fehlmessungen der Pitot-Sonden reagieren müssten. Und dies, obwohl es in den vorherigen Monaten mehrere Vorfälle mit diesen Sonden gegeben habe.

Die Pitot-Sonden messen die Geschwindigkeit eines Flugzeuges. Als der Airbus A330 mit der Flugnummer AF447 in der Nacht auf den 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio nach Paris über dem Atlantik in ein Unwetter geriet, fielen diese Sonden aus, wahrscheinlich durch Verstopfung mit Eiskristallen. Im Cockpit befanden sich da nur die beiden Kopiloten und die waren von der Fehlfunktion überfordert. Einer von ihnen reagierte auch falsch darauf. Der A330 von Air France erlitt schließlich einen Strömungsabriss und stürzte ins Meer, wobei alle 228 Menschen an Bord starben.

Keine Anklage gegen Airbus

Der Abschlussbericht der französischen Untersuchungsbehörde BEA aus dem Jahr 2012 sah die Gründe für das Unglück in einer Kombination aus menschlichem und technischem Versagen. Die Ermittler schrieben unter anderem, eigentlich hätte man mit manueller Steuerung den Strömungsabriss verhindern können. Sie gaben aber auch Air France und der Technik eine Teilschuld. Daraufhin überdachten Fluglinien in aller Welt ihre Trainingsprogramme und neue Notfallszenarien wurden Pflichtübungen.

Während die französische Staatsanwaltschaft nun gegen Air France prozessieren will, sieht sie laut AFP keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Anklage gegen den Flugzeugbauer Airbus. Ob es wirklich zu einem Prozess gegen die Fluggesellschaft kommt, darüber muss nun der zuständige Ermittlungsrichtiger entscheiden.

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