Flugbegleiterin bei Lufthansa: Auch Zulagen fallen weg.

Flugbegleiterin bei Lufthansa: Auch Zulagen fallen weg.

Lufthansa/Oliver Roesler

Bei Lufthansa und Co.

So hart trifft die Kurzarbeit das Kabinenpersonal

Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter müssen während der Corona-Krise nicht nur mit weniger festem Lohn auskommen. Auch andere Zahlungen fallen für sie weg.

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Der Passagierverkehr ist durch die Corona-Pandemie fast zum Erliegen gekommen. Daher werden Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter kaum gebraucht. Die meisten befinden sich in Kurzarbeit. Vom Staat erhalten sie dafür Kurzarbeitergeld - 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettolohnes oder 67 Prozent, wenn sie Kinder haben. Manche Airline legt noch etwas drauf.

So hat die Lufthansa-Gruppe angekündigt, das Kurzarbeitergeld für das Kabinenpersonal «auf bis zu 90 Prozent» aufzustocken. Allerdings erreichen nicht alle Airlines der Gruppe die 90 Prozent. So zahlt etwa Sun Express zum staatlichen Anteil nur 15 Prozent hinzu.

Berufseinsteiger besonders getroffen

Allerdings bedeutet selbst eine Aufstockung auf 90 Prozent nicht, dass die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter am Ende des Monats nur 10 Prozent weniger Geld in der Tasche haben. Denn es fallen auch variable Lohnbestandteile weg. «Dazu gehören zum Beispiel Mehrflugstunden, Schichtzulagen für Spät- und Nachtschichten sowie Spesen.» erklärt Daniel Flohr, Vorstand der deutschen Kabinenpersonal-Gewerkschaft Ufo.

«Ich schätze, dass die Mitarbeiter insgesamt zwischen 20 und 30 Prozent weniger Geld bekommen, wenn sie in Kurzarbeit sind – trotz Aufstockung durch den Arbeitgeber», sagt Flohr mit Blick auf die deutschen Fluglinien der Lufthansa-Gruppe. Besonders schwer falle das für Berufseinsteiger ins Gewicht, die ohnehin wenig verdienen. «Bei Sun Express bekommt ein Einsteiger nur rund 19.000 Euro Bruttolohn im Jahr», so der Gewerkschafter.

Verhandlungen über Härtefallfonds

Wie hart das die Mitarbeiter treffe, hänge aber auch vom Einzelfall ab. «Wir haben Kollegen, die bekommen zwar 90 Prozent Kurzarbeitergeld, haben aber zum Beispiel einen selbstständigen Ehepartner, der derzeit nichts verdient», sagt Flohr. «Die haben Probleme, ihre Miete zu bezahlen.» Ufo verhandele mit Lufthansa noch über einen Härtefallfonds.

Bei Condor gebe einen entsprechende Fonds bereits, sagt der Gewerkschafter. Eine pauschale Aufstockung des Kurzarbeitergeldes kann der finanziell angeschlagene Ferienflieger dagegen nicht stemmen. Auch German Airways und Tuifly stocken nicht auf.

Höhere Prozentsätze in der Schweiz

Besser ist die Lage derzeit in der Schweiz. Dort erhalten Angestellte in Kurzarbeit vom Staat 80 Prozent des ausgefallenen Lohnes. Lufthansa-Tochter Swiss stockt dies im April und Mai für die Kabinencrews auf 95 Prozent des Bruttolohns auf. Zudem werden die verbleibenden 5 Prozent bis Dezember nachbezahlt. Allerdings rechnet die Kabinen-Gewerkschaft Kapers damit, «dass für die darauffolgenden Monate nach Juni 2020 eine neue Regelung gefunden werden muss und es zu größeren Lohneinbußen kommt», so ein Kapers-Sprecher. Swiss-Chef Thomas Klühr hat denn auch bereits in einem internen Video angekündigt, dass man ab Juni nicht mehr aufstocken könne.

Zudem sei auch bereits jetzt der Verlust von Spesen, Bordverkaufsbeteiligung und Mehrflugleistungen erheblich, gibt der Sprecher zu bedenken. Wie viel Geld den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Kabine dadurch verloren gehe, sei sehr unterschiedlich - grob zwischen 100 und 700 Franken (95 und 665 Euro) im Monat.

«Spesen häufig lebenswichtig»

Besonders problematisch sei das für die Mitarbeiter der unteren Gehaltsstufen, also zwischen 3400 und 4000 Franken (3230 und 3800 Euro) brutto. «Für diese sind die Spesen häufig lebenswichtig», so der Sprecher. «Für Härtefälle gibt es eine Anlaufstelle auf Seiten der Swiss.»

Ein Sprecher der österreichischen Gewerkschaft Vida erklärt ebenfalls, dass Berufseinsteiger und Alleinerziehende mit am meisten unter den Einbußen der Kurzarbeit leiden. Für Austrian Airlines rechnet er vor: «Ein Einsteiger erhält bei Vollzeit normalerweise 1810 Euro netto, bereits inklusive variablem Gehaltsbestandteil in Höhe von 420 Euro netto.» In Kurzarbeit erhalte dieser Mitarbeiter derzeit nur 1224 Euro netto.

Was erfahrenen Mitarbeitern bleibt

Vida erklärt auch, wie es bei Mitarbeitern mit mehr Erfahrung und Verdienst aussieht. «Eine Flugbegleiterin erhält nach zehn Jahren in Führungsposition bei Vollzeit insgesamt 2390 Euro netto, bereits inklusive 480 Euro netto an variablem Gehaltsbestandteil», so der Sprecher der Gewerkschaft. Gegenwärtig blieben davon bei Kurzarbeit nur 1528 Euro netto.

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