Ein Flug von Aer Lingus von Dublin nach Rom musste auf dem französischen Militärflugplatz Évreux landen. Er war zuvor von Kampfjets der französischen Luftwaffe begleitet worden. Ein Flug von Wizz Air auf dem Weg von Mailand nach Warschau wurde nach Wien umgeleitet. In Tschechien gingen gegen vier Flüge nach Prag Drohungen ein. Teilweise wurden Flugzeuge von Kampfjets begleitet.
Schon am Dienstag waren mindestens sieben Flüge in Europa nach ähnlichen Drohungen durchsucht worden. In keinem der Fälle wurde Sprengstoff entdeckt. Die Behörden ermitteln nun. Klar ist vieles noch nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Wie ungewöhnlich ist eine solche Häufung von Bombendrohungen gegen Flugzeuge?
Einzelne Bombendrohungen gegen Flugzeuge kommen immer wieder vor. Eine vergleichbare Serie gegen verschiedene europäische Fluggesellschaften an einem einzigen Tag ist allerdings nicht bekannt.
Dass solche Drohungen jedoch auch in größerer Zahl auftreten können, zeigte sich im Herbst 2023. Damals registrierten die Behörden in Deutschland mehr als 250 Bombendrohungen. Sie richteten sich aber damals nicht nur gegen Flughäfen, sondern auch gegen Schulen, Rathäuser, Gerichte und Medienunternehmen. In Frankreich mussten im Oktober desselben Jahres wiederholt Regionalflughäfen vorübergehend evakuiert werden. Allein am 19. Oktober waren es elf. 2023 und 2024 gab es auch immer wieder Drohungen gegen den Flughafen Basel.
Was passiert, wenn eine Airline eine Bombendrohung erhält?
Eine Drohung gegen einen Flug bedeutet nicht automatisch, dass ein Flugzeug sofort landen muss. Zunächst bewerten die Sicherheitsverantwortlichen der Fluggesellschaft die Situation und stimmen sich mit den zuständigen Behörden ab. Abhängig von dieser Einschätzung können zusätzliche Kontrollen angeordnet, Flugzeuge umgeleitet oder Passagiere evakuiert werden, wenn der Flieger am Boden ist. Grundlage sind die Sicherheitsprogramme der Airlines und die geltenden Vorschriften für Luftsicherheit, Flugsicherung und Notfallplanung.
Wie eine solche Bewertung konkret aussehen kann, erklärt die britische Pilotenvereinigung Balpa in einer Stellungnahme. Laut der Gewerkschaft werden Drohungen von einem spezialisierten Team anhand festgelegter Kriterien in drei Kategorien eingeteilt: Rot steht für eine glaubwürdige Bedrohung, Gelb für eine teilweise glaubwürdige und Grün für eine nicht glaubwürdige. Ist das Flugzeug bereits in der Luft, kommt die gelbe Kategorie laut Balpa nicht zur Anwendung, da Sicherheit absolut an erster Stelle steht.
Wird eine Drohung als nicht glaubwürdig eingestuft, wird die Cockpitbesatzung nach diesem Verfahren gar nicht erst informiert. Bei einer glaubwürdigen Bedrohung erfahren die Pilotinnen und Piloten sofort davon. Dann liegt die Verantwortung beim Kapitän oder der Kapitänen. Für die Entscheidung gibt es entsprechende Checklisten. Befindet sich das Flugzeug noch am Boden, kommt es in der Regel zu einer Evakuierung. Ist es bereits in der Luft, geht es darum, möglichst schnell und sicher zu landen.
Wer steckt hinter den Bombendrohungen?
Das müssen die Behörden nun ermitteln. Dabei prüfen sie auch, ob die Vorfälle koordiniert wurden. Dahinter kann, muss aber nicht zwangsläufig ein Staat oder eine größere kriminelle Organisation stehen.
Ein Beispiel dafür ereignete sich in Indien im Oktober 2024. Damals wurden innerhalb weniger Tage zahlreiche Bombendrohungen gegen Fluggesellschaften in den sozialen Medien registriert. Fast alle indischen Airlines waren betroffen. Flüge mussten umgeleitet werden, Sicherheitskräfte durchsuchten Flugzeuge und in Singapur stiegen Kampfjets auf.
Die indische Polizei nahm schließlich einen Teenager fest. Laut Medienberichten soll der 17-Jährige mehrere Drohungen veröffentlicht haben, um einen Bekannten in Schwierigkeiten zu bringen, mit dem er einen finanziellen Streit hatte: Er versuchte, die Schuld für die Drohungen auf den anderen zu schieben.
Auch bei der Serie von Bombendrohungen in Deutschland im Herbst 2023 stießen Ermittler auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich über Messenger-Dienste zu koordinierten Falschmeldungen und Störaktionen ausgetauscht haben soll.
Welche Strafen drohen den Verantwortlichen?
Auch, wenn kein Sprengstoff im Spiel ist - ein harmloser Scherz ist eine Bombendrohung nicht. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Bombendrohungen im Luftfahrtbereich schwere Straftaten. In Deutschland wird dies als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§126 StGB) oder als Störung des Luftverkehrs (§ 315 StGB) geahndet, was Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder mehr nach sich ziehen kann.
Ähnliche Regelungen gelten in Österreich (§282 StGB) und der Schweiz (Art. 258 StGB), wobei Drohungen und falsche Alarmierungen mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Solche Delikte führen zusätzlich zu zivilrechtlichen Konsequenzen, zum Beispiel Schadensersatzforderungen für entstehende Kosten durch Evakuierungen und Flugumleitungen.
Warum berichtet aeroTELEGRAPH normalerweise nicht über Bombendrohungen?
Wer aeroTELEGRAPH regelmäßig liest, wird feststellen, dass wir über einzelne Bombendrohungen gegen Flugzeuge nicht berichten. Das ist eine bewusste Entscheidung unserer Redaktion. Denn nicht alles, worüber man berichten kann, muss man auch berichten. Manchmal gehört zu verantwortungsvollem Journalismus auch die Entscheidung, auf eine Meldung zu verzichten.
Hintergrund ist der sogenannte Copycat-Effekt - zu Deutsch Nachahmungseffekt. Aus der Medienwirkungsforschung ist bekannt, dass öffentliche Aufmerksamkeit unter bestimmten Umständen weitere ähnliche Handlungen begünstigen kann. Ob und in welchem Ausmaß das speziell bei Bombendrohungen gegen Flugzeuge der Fall ist, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, bei ähnlichen Tatbeständen jedoch schon. Daher möchten wir vermeiden, durch unsere Berichterstattung unbeabsichtigt Anreize für weitere Drohungen zu schaffen.
Das heißt aber nicht, dass wir solche Vorfälle grundsätzlich ausklammern. Wenn sie erhebliche Auswirkungen auf die Luftfahrt haben oder von besonderem öffentlichen Interesse sind, berichten wir darüber. So wie es eben jetzt der Fall ist - oder 2024 in Indien. Die Fälle zeigen, wie schnell eine Drohung weitreichende Folgen für den Flugverkehr haben kann, selbst wenn am Ende kein Sprengstoff gefunden wird. Und wir nutzen die Möglichkeit auch, auf die Konsequenzen hinzuweisen.
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