Links eine Eurowings-Kabine, rechts eine Powerbank (KI-Bild): Nicht verborgen im Handgepäck nutzen.

Links eine Eurowings-Kabine, rechts eine Powerbank (KI-Bild): Nicht verborgen im Handgepäck nutzen.

Eurowings/aeroTELEGRAPH/KI

Gefährliche Gegenstände

Bei Lufthansa und Eurowings müssen Fluggäste jetzt ihre Powerbanks im Blick behalten

Fluggesellschaften werden vorsichtiger, was die Gefahr durch Powerbanks an Bord angeht. In den USA führte Southwest Airlines eine neue Regel ein. Und auch bei Lufthansa und Eurowings tut sich etwas.

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Die Evakuierung funktionierte und niemand verlor das Leben, als im Januar ein Airbus A321 von Air Busan in Südkorea brannte. Das Feuer, das in einem der Handgepäckfächer ausgebrochen war, zerstörte aber den Jet. Im Verdacht als Auslöser: eine Powerbank.

Air Busan ordnete Anfang Februar an, dass Fluggäste die mobilen Ladegeräte nicht mehr in den Gepäckfächern über den Sitzen mitführen dürfen, sondern bei sich behalten müssen. Südkorea erließ entsprechende Regeln im März auch für andere Fluglinien.

Southwest Airlines mit neuer Regel ab 28. Mai

An Bord von Flugzeugen kommt es immer wieder zu Vorfällen mit Powerbanks. Dann müssen die Flieger beispielsweise wegen eines beschädigten Gerätes eine außerplanmäßige Zwischenlandung einlegen. Airlines werden daher vorsichtiger. So verschärften mehrere asiatische Fluglinien dieses Jahr schon ihre Vorschriften.

Und nun wird mit Southwest Airlines auch eine Fluggesellschaft in den USA aktiv. So müssen auf Flügen der Billigairline ab dem 28. Mai Reisende ihre Powerbank in Sichtweite aufbewahren, wenn sie diese benutzen, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet.

Bordansagen bei Lufthansa und Eurowings

Und auch bei Lufthansa und ihrer Tochter Eurowings tut sich etwas. An Bord von Flügen beider Fluggesellschaften hörten Mitglieder der aeroTELEGRAPH-Redaktion bereits als Borddurchsage den Hinweis, dass Fluggäste Powerbanks stets im Blick haben müssen, wenn sie damit andere Geräte aufladen. Weitere Reisende berichten das ebenfalls.

Ein Eurowings-Sprecher bestätigt, man weise in den Sicherheitsansagen vor dem Flug nicht nur darauf hin, dass im Falle einer Beschädigung, Rauch- oder Hitzeentwicklung eines elektronischen Gerätes umgehend die Kabinencrew kontaktiert werden muss. «Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass bei Nutzung einer Powerbank zum Laden von elektronischen Geräten sich diese in Sicht- und unmittelbarer Reichweite befinden muss.»

Wer die Vorschriften zu Powerbanks macht

Ein Lufthansa-Sprecher wollte sich dagegen nicht zu Texten von Ansagen äußern. Er erklärte lediglich, das Thema Powerbanks tauche seit Jahren in besonderen Bordansagen auf und «eine Änderung ist nicht geplant». Auch habe es in jüngster Zeit keine Änderungen bei den Regeln zum Thema Powerbanks gegeben. aeroTELEGRAPH erfuhr aus Kreisen des fliegenden Personals allerdings, dass die entsprechende Ansage durchaus neu ist.

Die grundlegenden Vorschriften zu gefährlichen Gegenständen, zu denen Powerbanks zählen, legt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation Icao fest. «Die Icao-Gefahrgut-Vorschriften sind das Grundwerk und alle haben sich weltweit an dieses Minimum zu halten», erklärt eine Sprecherin des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes LBA. Änderungen an diesen rechtlichen Vorgaben der Icao sind laut ihr derzeit nicht in Planung.

Airlines können in eigenen Regeln strenger sein

Zu den Grundregeln gehört etwa, dass die Geräte sich nicht im Aufgabegepäck befinden dürfen. Sie legen auch fest, wie hoch die Kapazität einer Powerbank sein darf, wenn man sie ohne Ausnahmegenehmigung mit in den Flieger nehmen möchte.

Die Vorschriften des Airline-Dachverbandes Iata sind «in Teilen schon strenger und jeder Iata-Carrier hat weltweit diese zu befolgen», so die LBA-Sprecherin. Zudem gelte, dass Fluglinien auch immer strenger sein dürften. «Viele Luftfahrtunternehmen machen davon auch bereits Gebrauch.» Das sei gut und richtig.

Auch Aufladen von Powerbanks an Bord verboten

Lufthansa und Tochter Eurowings schreiben etwa in ihren jeweiligen Gepäckbestimmungen zu elektronischen Geräten und Batterien als eine der Transportbedingungen: «Das Aufladen von Powerbanks ist an Bord nicht gestattet.» Gemeint ist damit, dass das Aufladen der Powerbank selber, beispielsweise an einem im Flugzeug verbauten Anschluss, untersagt ist.

Ein Hinweis, dass bei Nutzung einer Powerbank zum Laden von anderen Geräten sich diese in Sicht- und Reichweite befinden muss, ist dort aktuell noch nicht zu finden. Aber im Flugzeug zu hören.

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