Simeon Lüthi/aeroTELEGRAPH

Nach Ausfällen von Triebwerken

Behörden belegen Airbus A220 mit Auflagen

Nach diversen Triebwerkpannen bei Airbus A220 reagieren die Luftfahrtbehörden. Piloten dürfen künftig in großer Höhe nicht mehr mit vollem Schub fliegen.

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Noch immer ist nicht wirklich klar, warum die Triebwerke des Airbus A220 so oft zicken. Eine erste Vermutung ist, dass kürzliche Änderungen der Software zur Steuerung der Motoren einen Einfluss hatten. Die Experten des kanadischen Verkehrsministeriums Transport Canada haben einen weiteren Verdacht. Erste Untersuchungsergebnisse deuteten darauf hin, dass «Steigflüge in großer Höhe mit starkem Schub» mitverantwortlich für die gelegentlichen Triebwerkspannen sein könnten.

In den letzten Wochen ist es auf Flügen von Swiss mit Airbus A220 gleich drei Mal zu einem Ausfall eines Triebwerks gekommen. In einem Fall kam es gar zu einem zu einem sogenannten uncontained engine failure. Bei der Fehlfunktion wurden Teile des Triebwerks nach außen geschleudert. In der Folge überprüfte die Fluggesellschaft alle ihre Flugzeuge des Typs und gab nach zwei Tagen Entwarnung: Alle restlichen Triebwerke seien unauffällig gewesen.

Vorsicht bei Vereisungsgefahr

Dennoch gab Transport Canada jetzt eine sogenannte dringliche Lufttüchtigkeitsanweisung (Englisch: Emergency Airworthiness Directive) heraus. Darin belegt sie A220-Betreiber, deren Flieger mit gewissen Varianten der PW1500G-Triebwerke von Pratt & Whitney angetrieben werden, mit Auflagen. So dürfen Piloten ab sofort auf einer Flughöhe von 29.000 Fuß und mehr (rund 8840 Meter) nicht mehr Vollgas geben. Sie dürfen ab dieser Grenze die Triebwerke auf maximal 94 Prozent Schub hochfahren. Zugleich muss die automatische Schubkontrolle ausgeschaltet sein.

Falls Piloten dennoch einmal für mehr als 20 Sekunden mit mehr Schub auf dieser Höhe fliegen, müssen sie das ihrer nationalen Luftfahrtbehörde melden, heißt es in der Lufttüchtigkeitsanweisung weiter. Wenn die Gefahr von Vereisung besteht und ein Airbus A220 über 35.000 Fuß hoch fliegt, gelte es, besonders wachsam zu sein, so das kanadische Ministerium, dessen Anweisung auch von der europäischen Luftfahrtbehörde Easa übernommen wurde. Dann müsse die Enteisungsanlage der Tragflächen ausgeschaltet sein, da sich sonst die Triebwerksverschalung überhitzen könne.

Swiss hat bereits reagiert

Betroffene Betreiber von Airbus A220 haben bis zum 2. November Zeit, die neuen Auflagen umzusetzen, über welche die Handelszeitung zuerst berichtet hat. «Wir führen bereits bereits alle in der Lufttüchtigkeitsanweisung enthaltenen Maßnahmen durch», erklärt eine Sprecherin von Swiss. Man müsse daher nichts mehr unternehmen. Man habe zudem schon vor zwei Wochen zur Schonung der Triebwerke Einschränkungen bei der Flughöhe eingeführt, sodass die A220 von Swiss nicht mehr auf einer Höhe flögen, die mehr als 94 Prozent Schub erfordere.

Werden die Anweisungen nicht befolgt, so warnt Transport Canada, könne das schwerwiegende Folgen haben. Dann könne es zu einem uncontained engine failure kommen, bei dem das Flugzeug beschädigt werde.

Hier können Sie die Lufttüchtigkeitsanweisung von Transport Canada herunterladen.

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