Foto vom Flughafen München: Durch Zaun eingedrungen.
Luftsicherheitsgesetz

Regierung bringt strengere Regeln gegen Flughafen-Eindringlinge auf den Weg

Wer auf die Luftseite eines deutschen Flughafens eindringt, soll künftig leichter und strenger bestraft werden können. Die Regierung Deutschlands fordert aber auch mehr von den Flughafenbetreibern.

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Kurs gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten und andere Eindringlinge: Die deutsche Regierung hat heute (17. Juli) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. «Damit wird ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens (die sogenannte Luftseite) unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird», erklärt das Innenministerium.

Wer sich oder einem anderen zur Luftseite eines Flughafens Zugang verschafft, kann nach dem Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang gibt es dafür lediglich Bußgelder.

Forderung an die Flughafenbetreiber

Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser sagte: «Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben.» Solche Vorfälle seien auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn es medizinische Notfälle gebe. Sie blockierten zudem oftmals Zehntausende Reisende und verursachten einen hohen wirtschaftlichen Schaden. «Dass es in letzter Zeit immer wieder solche Vorfälle gab, zeigt: Der Rechtsstaat muss diese Taten strenger ahnden. Deswegen schaffen wir jetzt einen neuen Straftatbestand statt dem bisherigen Bußgeldtatbestand.»

Außerdem müssten die Flughafenbetreiber mehr für den Schutz ihrer Anlagen tun, sagte die Ministerin. Dazu stehe man mit den Unternehmen im Austausch.

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe

Führt eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betraft werden. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Die Flughafenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche einschließlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen zum Beispiel durch bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zu sichern. «Insbesondere über die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik steht die Bundesregierung aktuell mit den Aufsichtsbehörden der Länder zur Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zum Außenschutz von Flughäfen in einem engen Austausch», schreibt das Innenministerium.

Gebührenfestsetzung bleibt

Mit dem Entwurf erhält auch die Gebührenfestsetzung je nach Flughafenstandort eine neue Rechtsgrundlage. Das Ministerium schreibt: «Damit wird an der derzeitigen Praxis der Gebührenbemessung an den einzelnen Flughäfen festgehalten, um weiterhin Anreize für eine effiziente, kundenfreundliche und wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse zu setzen.»

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