Letzte Aktualisierung: um 22:35 Uhr

Schwangerschaft und Mutterschaft

Pilotinnen klagen wegen Diskriminierung gegen British Airways

Wer schwanger ist, darf nicht mehr fliegen. Das ist die Regel für die Pilotinnen von British Airways. Einige von ihnen sehen das als Diskriminierung - und haben nun rechtliche Schritte gegen die Fluglinie eingeleitet.

Schwanger fliegen ist nicht besonders problematisch – zumindest, wenn die Schwangerschaft normal verläuft und man selbst fit genug ist. Passagierinnen können denn auch bis vier Wochen vor errechnetem Entbindungstermin ohne ärztliches Attest fliegen. Bei fliegendem Personal ist das etwas anders. Je nach Fluggesellschaft müssen Pilotinnen und Flugbegleiterinnen, die schwanger sind, schon früher aufhören zu arbeiten. Teilweise sogar schon, sobald sie von der Schwangerschaft wissen.

Das stößt einigen Pilotinnen von British Airways sauer auf. Sieben von ihnen haben jetzt Klage bei einem Arbeitsgericht gegen ihre Arbeitgeberin eingereicht. Sie werfen ihr Diskriminierung von Schwangeren und neuen Müttern vor. Denn British Airways erteilt allen Pilotinnen Flugverbot, sobald sie schwanger sind. Die britische Zivilluftfahrtbehörde würde es ihnen aber eigentlich erlauben, in den ersten 26 Wochen noch zu fliegen.

Bei Easyjet dürfen Pilotinnen noch eine Weile fliegen

Wenn diese Pilotinnen am Boden bleiben – die Zeit, in der sie stillen miteingeschlossen, erhalten sie eine Mutterschaftsentschädigung. Die Frauen werfen der Airline in der Klage aber vor, dass diese Entschädigung deutlich tiefer ausfällt als das, was man verdient, wenn man fliegen darf. Das, so die Klägerinnen, sei Diskriminierung von British Airways aufgrund der Schwangerschaft und der Mutterschaft.

Andere Fluggesellschaften würden ihren Pilotinnen erlauben, in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch zu fliegen, sagt Gerard Airey von der Kanzlei RFB Legal, die die Pilotinnen vertritt. Tatsächlich dürfen etwa bei Easyjet die Pilotinnen noch bis Ende des vierten Monats fliegen. Wenn sie wollen, dürfen sie aber auch schon vorher damit aufhören. Das verlangen auch die Klägerinnen. Sie wollen, dass Schwangere die Wahl haben, ob sie in den ersten 26 Wochen noch abheben wollen oder nicht.

In den USA noch laxere Regeln

Wie viel weniger genau man während der Schwangerschaft erhält, ist nicht klar. Wahrscheinlich geht es dabei aber um den variablen Anteil des Lohnes, der sich bei einigen Airlines auch an der Anzahl der Flugstunden orientiert. Von British Airways heißt es gegenüber aeroTELEGRAPH, die Sicherheit aller Angestellten habe Priorität und man halte sich an alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, was schwangere Pilotinnen betrifft.

In den USA gab es im vergangenen Jahr eine ähnliche Klage von Pilotinnen der Billigiairline Frontier. Dort dürfen Schwangere zwar bei einigen Airlines noch bis ins dritte Trimester hinein fliegen, doch weil es keine geregelte Elternzeit gibt, liegt es bei den Fluggesellschaften, zu entscheiden, ob und wie die Pilotinnen entschädigt werden. Die Frontier-Pilotinnen warfen der Fluglinie vor, sie unbezahlt in den Mutterschaftsurlaub zu schicken – und nach der Geburt keine Möglichkeiten zum Abpumpen der Muttermilch zu geben.

Flugverbot bei Lufthansa und Condor

Wird bei Lufthansa eine Pilotin schwanger, erhält sie direkt ein faktisches Flugverbot. Die entsprechende Gehaltszahlung wird innerhalb der ersten zwölf Monate von der Krankenkasse über das Aufwendungsausgleichsgesetz erstattet. Danach muss Elternzeit genommen oder wieder geflogen werden. Auch bei Condor dürfen Pilotinnen und Flugbegleiterinnen aus gesundheitlichen Gründen schwanger nicht mehr fliegen.