Letzte Aktualisierung: um 12:18 Uhr

Frankfurt und München

Lufthansa-Slots entpuppen sich als Ladenhüter

Um sich Staatshilfe zu sichern, stimmte Lufthansa zu, Start- und Landerechte in Frankfurt und München abzugeben. Interesse an den Slots zeigt die Konkurrenz bisher kaum.

Damit die deutsche Staatshilfe für Lufthansa von der EU grünes Licht bekommt, musste die Fluggesellschaft im vergangenen Mai Auflagen zustimmen. Lufthansa erklärte, man werde verpflichtet, «an den Flughäfen Frankfurt und München je einem Wettbewerber zur Stationierung von je bis zu vier Flugzeugen, bis zu 24 Start- und Landerechte (Slots), also rechnerisch drei Start- und drei Landerechte pro Flugzeug und Tag, zu übertragen».

Allerdings hat die Corona-Krise die europäische Luftfahrt länger im Griff, als die Branche zu Beginn damals hoffte. So blieb das Interesse der Konkurrenz bisher gering. Die Slots sind daher weiterhin Lufthansa zugeteilt, wie die für die Vergabe zuständige Fluko (Flughafenkoordination Deutschland) aeroTELEGRAPH bestätigt.

Ein Slot-Gebot gab es

Airlines, die sich für die Start- und Landerechte interessieren, müssen eine Bewerbung und ein Gebot beim von der EU eigesetzten Überwachungstreuhänder (im Englischen Monitoring Trustee) einreichen, dem britischen Unternehmen Smith & Williamson. Die Entscheidung obliegt dann der Europäischen Kommission. «Bislang haben wir von der Europäischen Kommission beziehungsweise vom Monitoring Trustee keine Informationen über erfolgreiche Gebote beziehungsweise eine Entscheidung erhalten», so die Fluko.

Wie aeroTELEGRAPH aus gut informierter Quelle erfuhr, gab es zwar ein Gebot für den Sommerflugplan 2021. Welche Airline dahinter steckt und für welchen Flughafen sie sich interessierte, ist unklar. Ryanair hatte im Sommer 2020 öffentlich Interesse bekundet.

EU-Kommission sagte Nein

Sicher dagegen ist: Die EU-Kommission lehnte das Gebot für den Sommer 2021 ab. Das kann sie, wenn sie das Gebot «aus wirtschaftlicher oder betrieblicher Sicht als nicht glaubwürdig» erachtet, heißt es in den von Smith & Williamson dokumentierten Regeln.

Weiterhin erfuhr aeroTELEGRAPH, dass es für den Winterflugplan 2021/2022 zumindest bisher keine Gebote gab. Interessenten hatten bis zum 25. Februar Zeit, eine Bewerbung einzureichen. Bis zum 13. Mai müssten sie dann ein offizielles Angebot vorlegen. Lufthansa und Europäische Kommission wollten sich nicht im Detail äußern.

Slots noch länger im Angebot

Lufthansa muss die Slots für insgesamt sechs aufeinander folgende Saisonflugpläne zur Verfügung stellen. Dies gilt allerdings erst, sobald Slots wieder verfallen, wenn sie nicht genutzt werden – das ist im Sommer 2021 noch nicht der Fall.

Potenzielle Bewerber haben also noch Zeit. Aber auch für sie gelten Regeln: Sie müssen eine europäische Betriebserlaubnis haben und dürfen nicht mit Lufthansa verbunden sein. Sie dürfen keine Corona-Hilfen in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro erhalten haben. Sie müssen sich an geltendes europäisches und deutsches Arbeitsrecht halten.

Anforderungen an Bewerber

Es muss sich entweder um eine Airline handeln, die neu am Flughafen ist und plant, eine Basis mit mindestens vier Flugzeugen einzurichten. Es kann aber auch eine Fluglinie sein, die schon eine Basis dort hat, und diese entsprechend erweitern will. In diesem Fall gilt eine Zusatzregel: Sie muss sich verpflichten, die gesamte Zahl der Flugzeuge nach Erweiterung der Basis für mindestens drei Saisonflugpläne zu betreiben.